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Die Landgemeinde in Preußen / von Moritz von Lavegne-Peguilhen
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46 Kreditinſtitute.

ſofort allgemein ausſprechen, ſo würde die Realiſation in Silber bei eintretender Kündigung zu ſtipuliren ſein, wozu der zu ſammelnde Reſervefonds und der Verkauf einiger Pfandbriefe die Mittel darbieten würden. Wo dieſe endlich nicht ausreichen, da hat der Inhaber der Bankzettel das Recht, eine entſprechende Pfandbriefsſumme zu fordern, und dadurch ſofort in den Genuß der Zinſen zu treten.

Die Abgabe an den Staat iſt um ſo mehr gerecht­fertigt, als derſelbe durch ſeine Mitwirkung zur Entſtehung und Erhaltung der Kreditinſtitute ſo weſentlich beiträgt, und da er den kreisſtändiſchen Banken den großen Vortheil der Erzeugung und Benutzung unverzinslicher Kapitale geſtattet. Er verbindet ſeine Kräfte mit denen des Landes, um die geſellſchaftlichen Gelderzeugungskräfte n) zu ſteigern; er wird in dem vorliegenden Falle zugleich Gläubiger, und bezieht als ſolcher von der geſammten Summe des zu erſchaffenden Geldes einen ſeiner Mitwirkung entſprechenden Zinsſatz. Dieſer wird im Laufe der Zeit eine höchſt ergie­bige Einnahmequelle werden, und die Abſchaffung der ſo verderblichen Salz⸗, Bier⸗, Fleiſch⸗ und anderen Conſum­tionsſteuern erleichtern.

Doch es ſind dieſes nur flüchtige Andeutungen, die erſt durch das Studium der ſchottiſchen Verhältniſſe zu größerer Beſtimmtheit ſich ausbilden, und die in ihrer An­wendbarkeit und in ihren Erfolgen nur durch allmählige Einführung unſerer Kreditanſtalten ſich feſtſtellen laſſen. Be­ſonders ſind die Actienbanken lehrreiche Vorbilder, indem bei den zu errichtenden kreisſtändiſchen Kreditinſtituten die Grund­beſitzer mit ihren Pfandbriefen als Actionäre erſcheinen und. als ſolche an den Revenüen des Bankgeſchäfts Theil haben, während ſie als Schuldner und Zinspflichtige jene Revenüen aufzubringen haben. Hier genügt vorläufig die Ueberzeu­gung, daß ähnliche Anſtalten dringendſtes Zeitbedürfniß, daß ſie überall die Grundlage des zur Geldwirthſchaftsform

) Vergl. a. a. O. Th. 1. 5. 28. 4.