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Die Landgemeinde in Preußen / von Moritz von Lavegne-Peguilhen
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Erbfolgeordnung. 57

begreifen, weshalb Rechts- und Billigkeitsgrundſätze, die in Betreff der Vererbung beweglichen Vermögens ſich als heilſam und nützlich erwieſen haben, nicht auch in Betreff des unbeweglichen Vermögens Anwendung finden ſollen. Es iſt eine eigene Sache um die aus unmittelbarer Anſchauung ſich geſtaltenden Gefühle und Grundſätze. Die Erfahrung lehrt, daß die daraus hervorgehenden Handlun­gen nicht ſelten im höchſten Grade verderblich ſind ſowohl denen, die ſie verrichten, als denen, gegen die ſie gerichtet werden, wie endlich der Geſellſchaft ſelbſt. Sicher war es ein ſchönes und hochherziges Gefühl, das den Fin­delhäuſern die Entſtehung gab. Man wollte das Ausſetzen der Kinder und den Kindermord verhüten, dadurch Tugend, Ehrbarkeit und Sittlichkeit in den Familien hervorrufen, und man hat von alle Dem genau das Gegentheil erreicht. Die Findelhäuſer haben die unehelichen Geburten verviel­facht, Unſittlichkeit und Konkubinat ſyſtematiſch provozirt und endlich ſogar den geſetzwidrigen in einen geſetzlichen Kindermord umgewandelt, indem bekanntlich die Sterblich­keit in den Findelhäuſern ſo groß iſt, daß die Aufnahme in ein ſolches faſt den gewiſſen Tod zur Folge hat. Die Unterſtützung der Armen und Hülfsbedürftigen iſt eine ſo große Tugend, daß ſie von allen Religionsſtiftern als eine Stufe zum Himmelreiche bezeichnet worden iſt, und doch lehrt die Erfahrung, daß Faulheit, Unſittlichkeit und Ver brechen durch ſchrankenloſe Mildthätigkeit provozirt werden, daß dadurch die Zahl der Armen vervielfältigt wird, ſo daß endlich Seitens der Staatsbehörden die Unterſtützung von Bettlern unter Strafandrohung hat verboten werden müſſen eine Beſtimmung, die dem aus unmittelbarer Anſchauung hervorgegangenen Gefühle ſicher nicht minder unchriſtlich und tyranniſch erſcheinen wird, als die Bevor zugung eines Kindes auf Koſten feiner Geſchwiſter. Nach⸗ dem ſich ganz unzweifelhaft ergeben, daß das ungezügelte Walten des Wohlthätigkeitsgefühls auch denen verderblich iſt, gegen die daſſelbe ſich äußert, wird auch der Beweis