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Die Landgemeinde in Preußen / von Moritz von Lavegne-Peguilhen
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66 Erbfolgeordnung.

abzulöſen? Anfänglich erhalten dieſe ihre Zinſen regelmä ßig, und das Verhältniß der Geſchwiſter iſt höchſt freund­ſchaftlich. Dann treten aber Wirthſchaftskalamitäten ein, wie ſie nie zu vermeiden ſind: Mißwachs, Hagelſchlag, Viehſterben, Handelskriſen, Krieg ꝛc, es muß eine Stundung der Zinſen bewilligt werden. Damit ſind aber ſchon die Schwäger ſehr unzufrieden, bei Wiederholungen wird die Stimmung eine gereizte, ſie bedürfen auch wohl des Ka­pitals, um ſich in ihrem Geſchäfte fortzuhelfen, ſich ſelbſt zu retten, oder doch Kinder auszuſtatten 24, es erfolgt Kün digung, und damit iſt zugleich der Krieg unter den Fa miliengliedern offen erklärt. Zuweilen wird der Anerbe ſich zu helſen wiſſen, er wird das Kapital geborgt erhalten und die Miterben auszuzahlen vermögen. Dieſer günſtige Fall tritt aber nur bei der erſten Erbregulirung, und ſo fern das Gut nicht etwa ſchon verſchuldet war, ein. Ver: ſchuldete Güter, ſolche, die bereits in der zweiten Generation vererbt werden, kommen jedenfalls zur Subhaſtation. Bei dieſer treten aber alle Mißverhältniſſe, die ſchon bei der Erbregulirung im Wege des freiwilligen Verkaufs den Preis herabdrückten und die Erbportionen ſchmälerten, in noch viel ſtärkerem Maaße in Wirkſamkeit. Der Kampf gegen die übermächtigen Vernichtungskräfte hat ſich durch viele Jahre fortgeſchleppt; er hat nur mittelſt Aufzehrung der be wegbaren Wirthſchaftskräfte ſo lange hingehalten werden können; die Sequeſtration leiſtet in dieſer Beziehung das Unglaubliche, und in dem Augenblick des Beſitzwechſels iſt außer den kahlen, verfallenen Wänden und dem aufs Aeu­ßerſte geplünderten Boden Nichts vorhanden. Natürlich werden auch dieſe Zuſtände bei Beſtimmung des Verkaufs­preiſes maßgebend. Wenn der Gutswerth ſeit der Erbregu­lirung auf die Hälfte oder auf ein Drittheil herabgeſunken, ſo wird auch im günſtigen Falle der Verkaufspreis nur dieſe Höhe erreichen, und wenn ſoweit etwa die älteren Schulden reichen, dann gehen ſämmtliche Erben leer