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Die Landgemeinde in Preußen / von Moritz von Lavergne-Peguilhen
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120 Rechts- und Polizeiverfaſſung.

meinde dar, da reale Gemeindeintereſſen unter den vereis nigten Gemeinden nicht obwalten. Deshalb iſt auch der Friedensrichter nicht Gemeindebeamter, er vereinigt vielmehr die Eigenſchaften des Polizeibeamten, des Schiedsmannes und des Richters in ſich. In letzterer Beziehung ſtehen ihm zugleich die Geſchwornen zur Seite, die aus den Bürgern und Landgemeinden des Bezirks erwählt werden, und die je nach dem Bedürfniß alle ſechs bis acht Wochen unter Vorſitz des Friedensrichters zuſammentreten, um ihre richterlichen Funktionen auszuüben.

Als Polizeibeamter hat der Friedensrichter von allen Angelegenheiten der Polizeiverwaltung innerhalb feines Bez zirks Kenntniß zu nehmen, die nöthigen Anordnungen zu treffen, oder, wo dies feinen Reſſort überſchreitet, dem Land rath Anzeige zu machen. Sämmtliche Angelegenheiten, die ſich auf mehrere Gemeinden ſeines Bezirks zugleich beziehen, unterliegen ſeiner Verwaltung. Daher wird er die nöthigen Anordnungen zu treffen haben, wo etwa mehrere Gemeinden bei Unterhaltung eines Weges, Deiches, Grabens, einer Schule, Kirche ꝛc. konkurriren, oder wo beim Ausbruche von Seuchen oder anſteckenden Krankheiten eine ganze Ort­ſchaft abgeſperrt werden ſoll. Der Friedensrichter wird beſonders in letzterer Beziehung unendlich erfolgreicher wirken, als der Landrath, der nicht dauernd in der Nähe ſein kann. Endlich würde die Prüfung der Behufs der Kreditgewäh­rung in ſeinem Bezirke aufzunehmenden Taxen, die Auſſicht über die Verwendung der Bankdarlehne 1c. zu feinem Reſſort gehören.

Die Funktionen des Schiedsmannes ſind nicht zweifel­haft, da dieſes Inſtitut ſeit Jahren ſegensreich unter uns wirkt. Zur Verſtärkung ſeines Einfluſſes würde nur zu beſtimmen ſein, daß, ſofern eine Partei es wünſcht, die andere ſich zum Vergleichsverſuche vor dem Vergleichs richter ſtellen muß, bevor die Sache vor den ordentlichen Richter gelangt. In Frankreich geht man noch weiter, indem dort alle Prozeſſe zum Vergleichsverſuche vor dem