Heft 
(1955) 5
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legen, das um 1520, nach 1648 und um 1775 seine drei Höhepunkte erreicht. Der Bauer vermag keinen Widerstand zu leisten, weil die Geschlossenheit der alten Markgenossenschaft sich längst gelöst hatte. Wohl war er dazu da, Adel, Geistlichkeit und Bürger zu ernähren, aber Dank fand er dafür nicht. Von dem öffentlichen, politischen und geistigen Leben war er ganz aus­geschlossen. Das machte sich doppelt empfindlich bemerkbar, als die Städte mächtig erpporkamen. Alle Lebensanregungen entsprangen dem Bürger­stand. Das Landvolk blieb ohne Anteil, zurückgesetzt, in den alten Schran­ken gehalten, ohne die Fähigkeit, sich selbst geistig emporzuarbeiten. Nie­mand hielt es für nötig, dazu die helfende Hand zu bieten. Dabei sahen die Bürger, unter ihnen vielleicht auch Verwandte, die einst nichts Besseres gewesen waren als er, auf ihn herab. Er fühlte sich als einer geringeren Menschenklasse zugehörig. Er nahm diesen Lebenszustand als unabänder­lich hin und verbrämte ihn mit der Predigt des Pfarrers, dem adligen Herrn stets gehorsam zu sein. Stock, Halseisen, Prügelstrafe, Folterwerk­zeuge und Galgen reichten als Abschreckmittel vollkommen aus, ihn in ängstlicher Unterwürfigkeit zu halten.

. Diese feudale Rückständgikeit, dieser Mangel an Selbstbewußtsein und Selbstverwaltung ließ den preußischen Staat auf den Schlachtfeldern von Jena und Auerstädt 1806 zusammenbrechen. Da die Initiative zur gesell­schaftlichen Reform nicht aus den Reihen des Bauerntums hervorzugehen vermochte, mußte sie durch wagemutige Geister gegen die Widerstände des Adels durchgesetzt werden. Der Kopf dieser Bewegung wurde der Freiherr von Stein. Er hob mit dem Edikt vom 9. Oktober 1807 die Leibeigenschaft auf und gab den Bauern die persönliche Freiheit und das Recht auf Frei­zügigkeit. Die Patrimonialgerichtsbarkeit blieb erhalten. Der Junker ging über zu agrarkapitalistischen Unternehmungen, der Gründung von Bren­nereien, Stärke- und Zuckerrübenfabriken. Der Bauer begann seine private Wirtschaftsweise, soweit der Hof fähig war, die hohen Ablösungsgelder zu tragen.

Nach dem Ablösungsprotokoll vom 17. July 1817 hatten die Vollbauern, Kossäten und Kätner zu Hülsebeck an das Rittergut Putlitz Burghof von Michaelis 18171819 zu zahlen:

Um einen Vergleichswert zu haben, sei erwähnt, daß derzeitig 1 Zugpferd 8 Thaler, 1 Kuh 7 Thaler, 1 Schwein 3 Thaler, 1 Schaf 1 Thaler im Kurs stand.

Aus dem gleichen Protokoll geht hervor, welche Dienstleistungen und Ab-

Vollbauer

Korsät

Kätner

Hofwehr Dienstverhältnisse Gesamt und Natural

200 Thaler 800 Thaler 1000 Thaler in Silber

100 Thaler 300 Thaler 400 Thaler

50 Thaler 100 Thaler 150 Thaler

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