Schuhe bey ihm gefunden würden / derselbe sodann zu gewärtigen / daß wieder ihn nach Befinden mit der Strafe des Hals-Eisens oder Gefängnisses verfahren werden solle. Gestalt denn zugleich den Gerichts-Obrigkeiten und Schultzen jedes Orts hiermit ernstlich / und bey Vermeidung 200 Ducaten zur Recruten-Casse zu erlegenden Strafe / welche unausbleiblich beygetrieben werden sollen / injungiret und anbefohlen wird / alle Quartale in den unter ihrer Juridiction und Gerichtsbarkeit stehenden Dörffern eine genaue Visitation deshalb anzustellen / und mit allem Fleiß darauf zu sehen / damit dieser Verordnung gehorsamste Folge geleistet und gehörig nachgelebet werde. Uhrkundlich unter Seiner Königlichen Majestät höchsteigenhändigen Unterschrift und beygedrucktem Königlichen Insiegel. So geschehen und gegeben zu Berlin / den 7. Decembr. 1726.
Fr. Wilhelm.“
Die Bauern, die Fischer dieser alten Zeit waren groß und stark durch die unglaubliche Bedürfnislosigkeit. So war auch diese Verordnung für die Cumlosener Bauern und Fischer eine Härte, denn die Holzschuhe und Holzpantoffeln stellten sie selbst her, um das Geld zu sparen, weil es einfach nicht vorhanden war. Sie stellten damals alles selbst her, was auf dem Hofe gebraucht wurde. Sie flochten aus selbst gerodeten Tannenwurzeln Mollen und Körbe, banden aus Birkenreiser die Besen, machten aus Pappeln die Backtröge. Alle Handwerksarbeiten wie Wagen, Räder und Netze fertigten sie selber an. Nur so wird uns klar, wie trotz der schweren Basten und Dienste unsere Bauern und Fischer auf ihrem Anwesen zurechtkamen.
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