WILLI WESTERMANN
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So begann cs anno 1652 in Cumlofen
Weite Strecken lagen verödet. Fremde Kolonisten zogen in die Prignitz. Es kamen Jahre harter und entbehrungsvoller Arbeit. Allmählich kam es wieder zu planmäßigem Ackerbau und geordnetem dörflichen Leben. In vielen Dörfern hatte jede Verbindung mit der Vergangenheit aufgehört. Die Ortsgeschichte begann wieder von vorn.
Signatum ben 15. jRptilis onno 1652
Im Jahre 1652 ließ der Große Kurfürst in der Prignitz und somit auch in unserm Dorfe Cumlosen die Volkszählung durchführen, die bei uns von dem Pastor Jochim Woese und dem Landreiter vorgenommen wurde. In der Aufzeichnung heißt es: „Cumlosen hat zwei Schulzengerichte, die wurden von einem Hauswirte regieret, 5 Kätner, 12 Fischer (darunter) M. Schmidt, bürtig aus Frankfurt am Mayen, ist 30 Jahr, ist bei der Krone Schweden für Aufwärter gewesen.“ Das waren die Kätner: Jochim Gulen Wittib, — mehrere Nachfahren hatten das Schulzenamt inne: — Bartel- mews Hacker; Diderich Schmidt, bürtig aus dem Lüneburger Lande, 34 Jahr, 1 Sohn 1 Jahr u. a. Ferner die Fischer: Peter Wilcke, bürtig alhier, 33 Jahr, 1 Sohn % Jahr; Pagell Stoffer, bürtig aus Holstein, 40 Jahr; Peter Juers, bürtig alhier, 66 Jahr, 2 Söhne 16 u. 10 Jahr u. s. f.
„Samuel Wegner, Schulze, zu Pritzwalk bürtig, 36 Jahr, weder Sohn, noch Knecht“, so heißt es in der Urkunde. '
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Der Schulze war der Führer der Dorfgemeinschaft und wurde vom Grundherrn eingesetzt. Er besaß unter anderem die Kruggerechtigkeit, das Fischereirecht. Das Schulzenamt war meistens erblich in der Familie und mit dem Dorfgericht verbunden. Der Schulze übte das Gericht mit zwei bäuerlichen Schöffen aus und umfaßte Erb- und Altenteilsverträge, Regelung von Ackergrenzen und Grundstücksverkäufen, Schlichtung von Streitigkeiten, Bestrafung kleiner Vergehen, mithin die niedere Gerichtsbarkeit.
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