ERNST LEHMANN, HINZDOEF
©efd)id)te beS „SattblrugeS"
Da, wo die Karthane sich auf 800 Meter der Elbe nähert, dann aber wieder abdreht, wo der Abzweig der Chaussee Wittenberge—Wilsnack bis unmittelbar an die Elbe heranstößt, liegt der Sandkrug. Die Bauern der nahegelegenen Elbdörfer trinken gern hier ihren Schoppen; zahlreiche Wittenberger Radfahrer und Wassersportler halten hier oft Rast. Unter hohen Linden duckt sich ein breites, weißgetünchtes Haus. Jetzt ein beliebter Ausflugsort, war es früher eine wichtige Fähre zur Altmark.
Am 11. September 1724 verkaufte der ehemalige Landrat Thomas Albrecht v. Bülow auf Quitzöbel dem Joachim Stendel aus Werder erb- und eigentümlich ein Wohnhaus „in den Belowschen Bergen am Elb Strom gelegen“, gibt ihm in Erbpacht die Gerechtigkeit, „mit die Kähne“ über den Elbstrom zu fahren und verleiht ihm den Krugschank, „Bier und Branntwein zu verkaufen.“ Der Pächter „gelobet“, dafür alle Jahre „in termino Martini“ dreizehn Taler Pacht zu zahlen. Für das Wohnhaus samt einem Platz zu „zween Scheffeln Aussaat als Kohlgarten“ und der dauernden Genehmigung, vier Kühe, sechs Schweine und Gänse „auff die Weide daselbsten zu halten“, zahlt Joachim Stendel dem Verkäufer die Summe von fünfzig Talern, sobald ihm das Haus in fertigem Zustande (schlüsselfertig) „geliefert und angewiesen wird.“ Stendel war ein vorsichtiger Mann. Er erwirkte, daß im Kaufverträge der Verkäufer die Verpflichtung übernahm, den „Belowschen Bauern“ das Übersetzen fremden Viehes und fremder Güter energisch zu verbieten. Beim Sandkrug befindet sich eine waldfreie, ebene Stelle, an der das in der Lübener Heide geschlagene Holz zu Flößen zusammengestellt und abgeflößt wurde. Dem wurde im Kaufvertrag insofern Rechnung getragen, als es im Kaufvertrag heißt, Herr Raue zu Oevelgünne (frühere Försterei in der Nähe von Klein-Lüben) „genießet die freie Ablage mit seinem Holtze, so lange er da handelt.“
Der Fährbetrieb lohnte sich, da die Fähre die einzige zwischen Quitzöbel und Wittenberge war. Pünktlich konnte in jedem Jahre der Fährmann seine Pacht entrichten. Im Jahre 1744 richtete er ein Gesuch an das Pfarramt zu Rühstedt, in dem er „geziemend“ um die Vergünstigung bat, auf eigene Kosten für sich und seine Ehefrau einen Sitz in der Kirche erbauen zu lassen. Der Antrag wurde „concedieret“ (genehmigt), sofern Stendel für die Erlaubnis zehn Reichstaler entrichte. Er zahlte sie umgehend. Es muß ihm also gut gegangen sein. Fähre und Krug vererbten sich vom Vater auf den Sohn, den Enkel und Urenkel. Als Napoleon 1806—1807 das reak-
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