Die Ueform der preußischen Agrarverfassung und
die Berliner Konferenz.
Von
A. von Miaskowski.
sNachdruck untersagt.^
Durch die sogenannte Stein-Hardenberg'sche Reform war die preußische Agrarverfassung aus eine neue Basis gestellt worden: an die Stelle der Ungleichheit von Bauern und Rittern, von Rustical- und Dominicalgrundstücken trat die formale Rechtsgleichheit aller an der Landwirtschaft betheiligten Classen und Personen und das uneingeschränkte Eigenthum an ihren Gütern, nachdem die grundherrlichen Lasten von den bäuerlichen Hufen und die Lehnslasten von den Lehnsgütern abgelöst worden waren. Die bereits während des vorigen Jahrhunderts — zunächst freilich in der Hauptsache nur für die Domänenbauern — vorbereitete Reform wurde für die Privatbauern erst im Jahre 1807 in Angriff genommen und im Wesentlichen im Jahre 1850 abgeschlossen.
Die ersten Jahrzehnte nach dem Frieden fielen mit den schlimmen Zeiten der norddeutschen Agrarkrisis und ihren beispiellos niedrigen Getreidepreisen zusammen. Aber in dieser Zeit begann der preußische Landwirth zugleich neue Kräfte zu sammeln, die er dann bald in erfolgreichster Weise zur Geltung brachte. Die aus dem Felde heimkehrenden Krieger gaben sich mit ganzer Energie dem Werke des Friedens hin und, wie immer nach großen Kriegen, so stellte sich auch jetzt eine rasche Vermehrung der Bevölkerung ein. Die Freiheit, deren der Bauer sowohl persönlich wie hinsichtlich seines Eigenthums theilhaftig wurde, spornte sein Schaffen noch mehr an; und als die Preise der landwirtschaftlichen Products sich in den dreißiger Jahren zu heben begannen, sich überall ein steigender Brutto-Bodenertrag einstellte. Derselbe war im Uebrigen nicht nur eine Folge des großen technischen Aufschwunges, den die Landwirtschaft zunächst auf den Ritter-, dann auch all- mälig auf den Bauergütern nahm, sondern auch die Folge des Umstandes, daß zu den alten persönlichen Kräften neue von außen und ebenso neue