Anlässe zur Bildung einer Soko können folglich sein:
* Einzelereignisse wie z.B. Mord, Geiselnahme, Entführung, Katastrophen u.a.m.,
* Serien von besonderen Straftaten und
* komplexe Lagen, die mit der PO(Primärorganisation) nicht ausreichend bewältigt werden können(Schwerpunktbereiche).
Die gewählte Definition hat zur Folge, daß eine BAO als Spezialfall einer besonders gegliederten und bezüglich der Größenordnung umfangreichen Sonderkommission gesehen wird. Sie macht zugleich deutlich, daß jede Sonderkommission eine Besondere Aufbauorganisation ist.
Es soll hier keineswegs einer künstlichen Differenzierung der Begriffe das Wort geredet werden, im polizeilichen Sprachjargon ist im Gegensatz zum Sprachgebrauch in der Öffentlichkeit(Medien) eine solche Differenzierung jedoch festzustellen.
Da die Gliederungstiefe wiederum von der Größe und die Größe von der Aufgabenstellung abhängt, ist somit die Größe der Projektgruppen indirekt ein wichtiges Unterscheidungskriterium für die Bezeichnung der Projektgruppen.
Problematisch wird, wie gezeigt, der Versuch, eine Abgrenzung zwischen den Begriffen"Sonderkommission" und"Besondere Aufbauorganisation" zu ziehen. Hier können in beiden Fällen größere Projektgruppen mit mehrstufigem Aufbau vorliegen. Auch die häufig beschworene Gemengelage von Strafverfolgung und Gefahrenabwehr sowie eine aktuell anstehende Lagebewältigung oder eine vom Umfang her größere Komplexität bei den Besonderen Aufbauorganisationen sind nur unscharfe Kriterien.
Auch Sonderkommissionen haben häufig den Aspekt der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr zu berücksichtigen. Ebenso kann bei Sonderkommissionen eine aktuell anstehende Lagebewältigung und eine erhebliche Komplexität vorhanden sein.
Hinzu kommt der situative Aspekt, daß für kleinere Bundesländer eine Projektgruppe von 20- 30 Mitarbeitern bereits eine Besondere Aufbauorganisation darstellt.
Eine Grauzone, die wohl auch weiterhin bestehen wird, ließe sich durch eine Katalogisierung aller Einrichtungsanlässe, in denen eine Projektgruppe als
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