"Besondere Aufbauorganisation" bezeichnet wird, beheben. Eine solche enumerative Aufzählung hätte allerdings den Nachteil, daß sie anlaßbezogen fortzuschreiben wäre.
Die semantische Auslegung des Begriffs"Besondere Aufbauorganisation" legt nahe, den Begriff als Dach synonym zu dem Begriff„Projektgruppe“ zu belegen. Denn das Komplement zur"Besonderen Aufbauorganisation" wäre die"Allgemeine Aufbauorganisation". Somit müßten alle Organisationsformen außerhalb der"Allgemeinen Aufbauorganisationen" unter dem Dach "Besondere Aufbauorganisation” zusammengefaßt werden: Diese Lösung würde jedoch den bisherigen Sprachregelungen noch eine weitere hinzufügen.
Bei der Begriffsfindung ergeben sich Zielkonflikte sowohl innerhalb des polizeilichen Sprachgebrauchs, als auch zwischen polizeilichem Sprachgebrauch und dem der Organisationslehre. Eine Entscheidung zugunsten einer Definition wird immer Befremden bei Anhängern der zweiten oder dritten Begriffsauslegung auslösen.
Die Begriffsauslegung erfolgt derzeit in der Praxis nach der Größe der Projektgruppe und der Gliederungstiefe einerseits sowie dem Anlaß der Projektgruppe andererseits.
So wohltuend eine begriffliche Differenzierung für die Verständigung auch sein mag, so verwirrend können die Folgen hinsichtlich einer unsachgemäßen Nutzung sein.
In polizeilichen Gremien sollte deshalb darüber nachgedacht werden, ob und inwieweit die Begriffe„Ermittlungsgruppe“,„Sonderkommission‘“ und „Besondere Aufbauorganisationen“ voneinander abgegrenzt und bereinigt werden sollen.
Es wird empfohlen, die Begriffe zu definieren und die Definitionen in die PDV aufzunehmen.
Die Begriffswahl darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, daß Probleme des Projektmanagements nicht der Sonderkommission allein vorbehalten sind, sondern vielmehr in allen Formen der Projektorganisation in unterschiedlichster Komplexität auftreten können.
Die Untersuchung zeigt, daß es eine Verkennung der Situation wäre, bei kleineren Projektgruppen(Ermittlungsgruppen) von problemlosen Gebilden auszugehen.