1.3.2.3. Personelle Besetzung von Sonderkommissionen 1.3.2.3.1. Einfluß des Sonderkommissions-Leiters auf die Auswahl der Mitarbeiter l
Inwieweit der Sonderkommissions-Leiter ein Mitspracherecht bei der Zusammenstellung seines Teams hatte, geht aus der folgenden Tabelle hervor.
Übersicht 3-1:"Konnte sich der Sonderkommissions-Leiter seine Mitarbeiter selbst aussuchen?"
Nein
)
Ohne Angabe
Insgesamt
Die Mehrzahl der Leiter(13 Angaben) hatte keinen oder nur teilweise Einfluß auf die Auswahl der Sonderkommissions-Mitarbeiter. Keinen Einfluß hatten naturgemäß Leiter, die erst nach Zusammenstellung der Sonderkommission zum Leiter bestimmt wurden.
Unter dem Aspekt einer teilweisen Einflußnahme bei der Personalauswahl wurden folgende Angaben der Leiter zusammengefaßt:
— Beachtung von gestellten Auswahlkriterien, — Möglichkeit der Ablehnung einzelner Beamten, — Bestimmung mindestens eines Beamten,
— Auswahl von Kollegen des eigenen Fachkommissariates(bei dienststellenübergreifenden Sonderkommissionen).