Übersicht 4-6:"Wie war die Informationsweitergabe zwischen Primärorganisation und Sonderkommission geregelt?"
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Eine einheitliche Regelung der Informationsweitergabe zwischen Sonderkommission und Primärorganisation besteht offensichtlich nicht. Zehn der Leiter haben ausschließlich mündlich Bericht erstattet. Auch für die Form der mündlichen Information gibt es keine generellen Gepflogenheiten. Folgende Handhabungen haben sich bei der Untersuchung gezeigt:
* regelmäßige Teilnahme an den Frühbesprechungen, * Routinesitzungen mit dem Polizeidienststellenleiter, * fernmündlicher Kontakt,
* tägliche informelle Unterrichtung.
Eine ausschließliche schriftliche Unterrichtung der Primärorganisation gab es lediglich bei einer Sonderkommission. Dort wurden anlaßbezogene Sachstandsberichte abgefaßt.
Sowohl schriftliche als auch mündliche Information der Primärorganisation erfolgte in fünf Sonderkommissionen. Die mündlichen Informationen bezogen sich auf das vorläufige Ermittlungsergebnis. Schriftlich wurden Sachstandsberichte und am Ende der Sonderkommission vereinzelt Schlußberichte abgegeben.
Ein Leiter gab an, daß die Primärorganisation zwar Informationen haben möchte, er aber nicht bereit sei, diese weiterzuleiten. Als Grund gab er als Leiter einer längerlaufenden Sonderkommission an, daß er für diesen ge