Übersicht 4-13:"Durften Kollegen, in deren Dienststelle Sie angesiedelt waren, Informationen über die Sonderkommissionstätigkeit erhalten?"
Um Distanzierung bemüht waren neun Sonderkommissionen(nur erfolgreiche Sonderkommissionen). Wegen dieses Bemühens gab es zwischen einer Sonderkommission und den Beamten einer Dienststelle Konflikte. Seitens der Dienststelle wurden die Mitarbeiter der Sonderkommission als"die Spinner" bezeichnet."Die Erfahrung hat gezeigt, daß Informationen auch in falsche Hände geraten", lautete dagegen der Vorbehalt der Sonderkommission.
Trotz einer grundsätzlich notwendigen autonomen Arbeitsweise bestehen für manche Anlässe Informationspflichten gegenüber der Primärorganisation.
Übersicht 4-14:"Bestand eine Informationspflicht der Sonderkommission
gegenüber der Primärorganisation?" 4
Kane nformaonspficht[Am Informationspflicht CZ A
Zwei der vier Sonderkommissions-Leiter, die keiner Informationspflicht unterlagen, hielten auch ohne Verpflichtung ständig Kontakt zur Primärorganisation.
Informationsverpflichtungen beziehen sich z.B. auf Anlässe wie Großdurchsuchungen, Einsätze des MEK, Festnahmen und Schußwaffengebrauch. Dazu gehörten auch Fahndungsausschreibungen im Landes- und Bundes
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