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Effektivität und Effizienz kriminalpolizeilicher Organisationsformen auf Zeit : mit weiteren Beiträgen von Erich Philipp und einer Arbeitsgemeinschaft an der Polizei-Führungsakademie (Münster) unter Leitung von Wolfgang Stein / Heinz Büchler ...
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Seite
211
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Übersicht 6-19:"Werden besonders gute Leistungen in bestimmter Weise honoriert(Vergütung, Beurteilung/Beförderung)?"

Antworten- der Mitarbeiter

Ohne Angabe

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Insgesamt

Nur bei Sonderkommissionen in den neuen Bundesländern sind Beurtei­lungsnotizen Pflicht, da dort Polizisten noch Beamte auf Probe sind. Früher gab es dort nach Aussagen eines der Probanden eine Aufklärungsprämie für erfolgreiche Sonderkommissionen(ca. 500 Mark pro Mann).

Fällt die Sonderkommissionstätigkeit in die Regelbeurteilungszeit(Regel­beurteilung alle drei Jahre), so wird diese Beurteilung von dem jeweiligen Sonderkommissions-Leiter mitgetragen. Es ist üblich, eine Beurteilung für Mitarbeiter zu schreiben, die wenigstens drei Monate zu einer Sonderkom­mission abgeordnet waren. Möglich ist weiterhin, daß der Inspektionsleiter ­nach Rücksprache mit dem Sonderkommissions-Leiter- eine Beurteilung der Mitarbeiter abfaßt. Mitarbeiter können ihrerseits eine Beurteilungsnotiz erbitten.

Bei den Mitarbeitern von Sonderkommissionen besteht keine einhellige Meinung darüber, ob Beurteilungen üblich sind oder nicht(14 Angaben "nein"; 14 Angaben"ja"). Kritisiert wurde, daß überdurchschnittliche Lei­stungen allenfalls eine durchschnittliche Beurteilung ergäben. Grund dafür sei, daß während einer Sonderkommission fast alle Mitarbeiter besonders engagiert seien, so daß das Niveau insgesamt höher ist. Als ungerecht wurde auch empfunden, daß nur schlechte Leistungen in Form einer Beurtei­lungsnotiz festgehalten wurden.

Bei der Frage nach den Beurteilungsgepflogenheiten stellte sich die folgende ergänzende Frage: Wer beurteilt den Leiter der Sonderkommission? Hier gibt es keine einheitliche Vorgehensweise. Auch die Gepflogenheiten der Beurteilung von Soko-Leitern sind nicht einheitlich. Entweder wird der Leiter vom jeweiligen Dienststellenleiter, vom Inspektionsleiter(bzw. Stell­vertretenden Inspektionsleiter) oder sogar vom Landespolizeipräsidenten