In der polizeilichen Arbeit können nicht zuletzt verschiedene bürokratische Hindernisse wichtige Arbeiten hinauszögern.
Übersicht 7-14: Üben bürokratische Hindernisse einen Einfluß aus?"
Einfluß Keinen Einfluß
Ohne Angabe
Insgesamt
Neben einem Übermaß an formellen Regelungen und zähflüssigen Kompetenzverteilungen wurde in einer weiteren Sonderkommission die Regelung eines Stadtstaates bezüglich der Zugangsmöglichkeit einzelner Bezirksämter bemängelt. In diesem Stadtstaat besteht kein zentral zugängliches Meldeamt, vielmehr gibt es ausschließlich dezentrale Bezirksämter.
Als Beispiel für bürokratisches Handeln wurde geschildert:„Als eine wichtige Informantin aus einem Polizei-Pkw stieg, paßte sie nicht auf, so daß ein Radfahrer in die Beifahrertür fuhr. Die zuständige Verwaltungsstelle: wollte die Frau schadenersatzpflichtig machen, was innerhalb der Behörde zeitweise zu großen Konflikten führte und zur Gefahr für die Informantin wurde. Erst die Einschaltung von vorgesetzten Dienststellen beendete das Dilemma.“
Außerdem wurde die mangelnde DV-Ausstattung als(negativer) bürokratischer Einfluß genannt. Ein Leiter nannte keine Beispiele von Bürokratie, merkte aber an, daß zeitliche Verzögerungen entstünden sowie ein Motivationsverlust der Beamten damit verbunden sein könnte. Die Zeitverzögerung zusammen mit dem Motivationsverlust könnte dann das Ermittlungsergebnis gefährden. Zwei Leiter erkannten sehr wohl einen bürokratischen Einfluß, der sich allerdings nicht ausgewirkt hat.
Auch politischer Druck kann Auswirkung auf die Arbeit haben.
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