Bei den vier befragten Mordkommissionen wurde diejenige als erfolgreiche Sonderkommission betrachtet, bei der es zur Täterermittlung und anschließenden Verurteilung kam. Dazu gehörte auch die saubere Ausermittlung des Vorganges, so daß keine Fragen mehr offen blieben.
Neben der Ermittlung des bzw. der Täter(s) wurden noch folgende Kriterien für eine erfolgreiche Sonderkommission genannt:
* Störung der Szene,
* Absprung von Mitläufern,
* Dunkelfeldaufhellung,
* Erhöhung des Informationsstandes,
* Findung von Straftatenzusammenhängen,
* Zerschlagung von Verbrechensstrukturen.
Die Zerschlagung von Verbrechensstrukturen war Ziel der in die empirische Untersuchung aufgenommenen zwei"untypischen" Sonderkommissionen.
Bei den Sonderkommissionen, die nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnten, war der Ermittlungsstand, also die Spurenlage, ausschlaggebendes Abbruchkriterium. Das heißt, wenn alle vorhandenen Spuren abgearbeitet waren, bestand kein Grund mehr, die Sonderkommissionen(ohne neue Spuren) noch am Leben zu erhalten.
In diesem Zusammenhang wurde nachgefragt, inwiefern der Zeitfaktor bei der Auflösung von Sonderkommissionen zur Geltung kam.
Ist der Abschluß einer Sonderkommission tendenziell eher vom Erfolg oder vom Zeitumfang abhängig? Von den Leitern beantworteten dreizehn diese Frage. Vier Leiter befanden den Erfolg als wichtigstes Abschlußkriterium. Dagegen standen fünf Leiter, die den Zeitumfang als Auflösungsgrund angaben. Zwei Leiter meinten, daß der Erfolg und der Zeitumfang einander bedingen, d.h., vergeht zuviel Zeit und es ist kein Erfolg abzusehen, so wird eine Sonderkommission aufgelöst. Ähnlich sahen es zwei weitere Kollegen, die die Auflösung einer Sonderkommission vom Ermittlungsaufkommen bzw. von der jeweiligen Spurenlage abhängig machten.
An anderer Stelle des Fragebogens wurde die Frage gestellt:"Welchen Einfluß übt zeitlicher Druck auf den Aufklärungserfolg aus?"
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