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Effektivität und Effizienz kriminalpolizeilicher Organisationsformen auf Zeit : mit weiteren Beiträgen von Erich Philipp und einer Arbeitsgemeinschaft an der Polizei-Führungsakademie (Münster) unter Leitung von Wolfgang Stein / Heinz Büchler ...
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Die Fragebögen waren so konzipiert, daß eine Differenzierung nach Bundes­land, Größe der Dienststelle, Größe der einwohnerabhängigen Zuständigkeit und der Funktion der Antwortenden möglich war. Diese Differenzierungen werden in den Analysen der Einzelantworten berücksichtigt.

Aus methodischen Gründen wurde zeitlich parallel und inhaltlich abgestimmt ein Fragebogen an die Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten der Bundesländer verschickt, in deren Zuständigkeitsbereich auch die Kri­minalpolizeidienststellen befragt wurden. Auf eine Befragung der Staatsan­waltschaften in den neuen Bundesländern wurde wegen der nicht geklärten Rechts- und Organisationslage vollständig verzichtet.

Der Fragebogen war inhaltlich parallel zum Fragebogen an die Kriminal­polizei gestaltet und betraf ebenfalls den thematisierten Kernbereich der

EFFIZIENZ VON MORDKOMMISSIONEN, SONDERKOMMISSIONEN UND ERMITTLUNGSGRUPPEN.

Die Auswahl der Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten brachte not­wendigerweise eine Reduzierung des Gesamtmengengerüstes.

Die Fragebögen an Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaften waren weitge­hend inhaltsgleich. Bei der Staatsanwaltschaft entfielen einzelne Fragen, so daß der Bogen hier nur zehn Fragen umfaßte, während die Kriminalpolizei zu 16 Aspekten befragt wurde.

Bei den Analysen und den daraus resultierenden Schlußfolgerungen müssen folgende methodische und wissenschaftstheoretische Aspekte berücksichtigt werden:

Die Umfrage bei beiden Institutionen- Kriminalpolizei und Staatsan­waltschaft- diente der Gewinnung von empirischen Daten, die Grundlage für technisch-organisatorische, kriminaltaktische und organisatorische Maßnahmen auf dem Gebiete der praktischen Verbrechensbekämpfung und deren Eigen- oder Fremdbewertung unter dem Effizienzbegriff sein können.

Aufgrund des tatsächlichen zahlenmäßigen Vorhandenseins von Dienst­stellen der Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaften können Einwände erhoben werden, ob hier die Signifikanzforderungen der wissenschaftli­chen Statistik erreicht werden oder erreicht werden können.

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