Die Nachbereitung von Einsatzbesprechungen ist bisher eher alleinige Sache der Kriminalpolizei. Obschon 11 Staatsanwaltschaften eine Beteiligung bejahten, war dies immerhin bei weiteren 14 nicht der Fall.
Als Gründe für die Beteiligung der StA wurden genannt, daß
verfahrensrechtliche Kenntnisse der Staatsanwaltschaft für zukünftige Verfahren hilfreich sein können;
Fehler beim nächsten Mal vermieden werden können; wichtige Dinge vorher besprochen werden können;
Mordkommissionen nicht die Probleme der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung kennen;
Mängel dort erkannt und besprochen werden sollten;
die Erfahrungen der Staatsanwaltschaft aus der Hauptverhandlung besprochen werden können;
der Informationslauf zwischen Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei gewährleistet wäre;
neue Ermittlungsansätze gefunden werden könnten;
die Staatsanwaltschaft mehr Verständnis für Mordkommissionen aufbringen könnte.
Bedenken gegen die Einrichtung von Sonderkommissionen oder Ermittlungsgruppen wurden seitens der Staatsanwaltschaft nicht geäußert. Die getroffene Prioritätsentscheidung wird mitgetragen, obwohl infolge der Verknappung der Ressourcen- sowohl des Personals als auch der Sachmittel- in anderen Bereichen Mängel auftreten, die sich z.B. durch Verlängerung der Bearbeitungszeiten oder Verminderung der Bearbeitungsqualität bemerkbar machen.
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