2.5, Zusammenfassende Schlußfolgerungen
Für den Bereich von Sonderformen der Einsatzorganisationen sind die Organisationsziele nicht explizit operationalisiert. Die Aufklärung von Straftaten ist explizites Organisationsziel der Kriminalpolizei und damit auch der Sonderformen der Einsatzorganisationen, eine weitere Operationalisierung ist jedoch für Subziele möglich und erforderlich.
Die in den Umfragen an die Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaften vorgegebenen Begriffsdefinitionen heben diesen Mangel nicht auf. Wissenschaftliche Erkenntnisse der Organisationslehre und Führungsstilforschung lassen die nachfolgenden transferierenden Folgerungen unter Einbezug der Thesen aus den Umfragen an Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaften zu.
Aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht lassen sich folgende Schlußfolgerungen für den Themenbereich der Sonderformen der Einsatzorganisationen, deren Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Planungs- und Kontrollmethoden der Kriminalpolizei ziehen:
Nach der allgemein geltenden These des höheren Zielerreichungsgrades organisierter Arbeitsabläufe gegenüber unorganisierten ist die Festlegung von allgemeinen Organisationsplänen der Mordkommissionen, Sonderkommissionen und Ermittlungsgruppen zielwirksam und empfehlenswert.
Die Beantwortung der entsprechenden Frage durch die Kriminalpolizei zeigt, daß lediglich bei rund 26% der Antworten für den Bereich der Mordkommission konkrete schriftliche Regelungen getroffen wurden(siehe hierzu auch die empirische Untersuchung in Teil A).
Die Befragung zeigt, daß der Einsatz von Soko und EG von Ermittlungsgruppen oder Sonderkommissionen in 56% aus dem Stand heraus erfolgt.
Es kann davon ausgegangen werden, daß in den Fällen der anlaßabhängigen und der vorgeplanten Einrichtung von Sonderkommissionen das reine Einliniensystem die überwiegend verwendete Organisationsform ist. Die organisatorische Regelung im Rahmen des Einliniensystems mit Führungsstab ist eher die Ausnahme.
Die in der Literatur dargestellte Aufbauorganisation von Sonderkommissionen läßt die Aussage zu, daß die Aufgabenbereiche
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