Mit der — Konzentration spezialisierter Kräfte auf einen Fall, — konsequenten Ausnutzung der Vorteile der Teamarbeit,
— ausschließlich fallbezogenen Aufbau- und Ablauforganisation von Sonderkommissionen
können dort die wesentlichen Grundsätze kriminalistischen Denkens* und Handelns in geradezu idealer Form verwirklicht werden. Für viele junge Kriminalisten ist deshalb eine Sonderkommission die erste Gelegenheit, das erlernte kriminalistische Handwerkszeug vollständig anzuwenden.
Die Erfolgsträchtigkeit von(Sonder-)Kommissionen wurde allerdings, wie viele andere kriminaltaktischen Maßnahmen” und polizeilichen Arbeitsweisen, bislang noch nicht empirisch untersucht und belegt. Die weit verbreitete positive Einschätzung dieser organisatorischen Maßnahme beruhte bisher überwiegend auf der Erfahrung der Kriminalisten. Erstmals wurden im Rahmen der quantitativen Erhebung als Teil der vom Bundeskriminalamt durchgeführten Untersuchung Erkenntnisse hierzu gewonnen.
Die Messung des"Erfolges" kriminalistischer Tätigkeit ist ohnehin sehr problematisch. Ziel des polizeilichen Ermittlungsverfahrens und damit auch die hauptsächliche Motivation des Kriminalisten,'® ist die rechtlich einwandfreie Ermittlung und beweiskräftige Überführung eines Tatverdächtigen. Maßstab des Ermittlungserfolges ist deshalb zwangsläufig die Aufklärung eines Falles.
Dabei wird von Außenstehenden oft übersehen, daß z.B. der Beweis der Unschuld eines dringend Tatverdächtigen ebenso das Produkt guter kriminalistischer Arbeit sein kann, wie die kriminalistisch umfassende und gründliche Abarbeitung aller relevanten Spuren in einem Ermittlungs
Brack, T.: Kriminalistik, 1983, S. 21. Holyst, B.: Polizeiforschung, 1994, S. 31.
Magulski, R.: Fallbeurteilung, Fallbearbeitung und kriminalistisches Denken, 1982, S. 4.