Das hat auf die Führung und den Einsatz von Sonderkommissionen erhebliche Auswirkungen:
— Die Zahl der in Sonderkommissionen eingesetzten Kriminalisten wird anlaßbezogen gelegentlich enorm erhöht. Personalstärken von mehr als 100 Beamten sind keine Seltenheit mehr. Mit zunehmendem Personal erhöht sich die Notwendigkeit konsequenter Führung.
— Die hohe Zahl eingesetzter Beamten zwingt zur Gliederung der Kräfte. Der dadurch entstehende Koordinationsbedarf muß von geeigneten und entsprechend geschulten Polizeiführern aufgefangen werden.
— Die Vertretung der Sonderkommission"nach außen"(der übergeordneten Behörde, aber auch der Öffentlichkeit gegenüber) nimmt den Soko-Leiter stark in Anspruch.
— Eine immer kritischere Öffentlichkeit verlangt zunehmend Rechenschaft darüber, warum bestimmte polizeiliche Maßnahmen angeordnet oder im Einzelfall auch nicht durchgeführt wurden. Die persönliche Verantwortung des Soko-Leiters nimmt zu.
In einem Fortbildungs-Seminar zum Thema"Führung von Sonderkommissionen" vom 09. bis 12.09.91 an der Polizeiführungsakademie'” wurde deshalb von den Seminarteilnehmern folgende These formuliert:
"Wenn zur Fallbearbeitung Sonderkommissionen eingesetzt werden, sollte die Führungsverantwortung grundsätzlich Beamten des höheren Kriminaldienstes übertragen werden. Dadurch ergeben sich Vorteile insbesondere auch mit Blick auf
— die Akzeptanz bei der Zusammenarbeit mit anderen Stellen/Behörden,
— die Bereitschaft des Behördenleiters, weitergehende Kompetenzen auf den Soko-Leiter zu übertragen."
17 pFA(Hg.): Führung von Sonderkommissionen, 1991, S. 323.