Berlin beim Polizeipräsidenten, der diese Befugnis jedoch bis auf die Ebene des Referatsleiters der Direktion Verbrechensbekämpfung im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit delegiert hat(Geschäftsanweisung Dez. VB, PP Berlin, v. 28.1.85)
Köln beim Abteilungsleiter Kriminalpolizei(siehe Dienstanweisung PP Köln. Abt. Kriminalpolizei. FüSVK 1- 6075/1834- vom 30.06.87 über Polizeiliche Kommissionsarbeit)
— Hamburg beim Leiter des LKA bzw. Leiter einer Polizeidirektion im eigenen Zuständigkeitsbereich mit eigenem Personal(Fachanweisung für die Einrichtung von Ermittlungsgruppen und Sonderkommissionen des LKA Hamburg, Anlage 14.8 zur Organisationsverfügung 10.50-3).
Auch die Ansiedlung von Sonderkommissionen in der Behördenhierarchie erfolgt nach unterschiedlichen Gesichtspunkten. Möglich ist die Anbindung
— unmittelbar beim Behördenleiter
— innerhalb einer sonst bestehenden besonderen Aufbauorganisation als Abschnitt
— unmittelbar beim nächsthöheren Vorgesetzten innerhalb der bestehenden allgemeinen Aufbauorganisation
— je nach Festlegung durch den Behördenleiter.(Das LKA Hamburg bestimmt in einer sog. Einrichtungsverfügung neben Anlaß, Auftrag, voraussichtlicher Dauer, personeller und materieller Ausstattung auch in jedem Einzelfall die Unterstellung bzw. organisatorische Anbindung der Sonderkommission(LKAL/20.05-2 vom 10.12.91).
Verbindliche Regelungen liegen insbesondere bei Sonderkommissionen aus besonderen Anlässen(Ziff. 1.2.1.2) vor; hier erfolgt im Regelfall eine Anbindung innerhalb einer sonst bestehenden BAO.
Die Kompetenzabgrenzung zwischen dem Leiter der Soko und der zuständigen Führung(Dienst- und Fachaufsicht) in der AAO ist ein weiterer Gesichtspunkt. Im Regelfall sollte dem Leiter der Sonderkommission ein möglichst großer Handlungsspielraum eingeräumt werden. Genau diese Freiheit