bewältigen. Seine Selbstkontrolle muß ihn davor bewahren, daß er nicht eigenständig Sachbearbeitung betreibt.
Der Soko-Leiter ist vornehmlich Führungskraft, die Sachbearbeitung ist - angeleitet von ihm- durch die Mitglieder der Sonderkommission zu gewährleisten.
3.7.2 Aufgabenstellung der einzelnen Abschnitte
Die Festlegung der BAO und die Zuweisung der Aufgabenfelder an die einzelnen Funktionen sind die ureigenste Aufgabe des Soko-Leiters und richten sich grundsätzlich nach den Erfordernissen des zu bearbeitenden Falles. Aus diesem Grund sollen hier nur die wichtigsten Aufgabenfelder der einzelnen Abschnitte angeführt werden.
3.7.2.1. Zentrale Sachbearbeitung
— Entgegennahme, Bewertung und Steuerung der eingehenden Hinweise, — Führung der Haupt-, Spuren-, Neben- und ggf. Handakten, — Unterstützung der Sachbearbeitung durch den Einsatz von EDV,
— Abgleich der bearbeiteten Spuren mit INPOL, Herstellen von Ermittlungszusammenhängen,
— Endkontrolle der bearbeiteten Spuren, ggf. neue Auftragserteilung.
Die Aufzählung der wichtigsten Aufgaben zeigt, daß es sich bei dem Abschnitt"Zentrale Sachbearbeitung" um die Schlüsselposition der Sonderkommission handelt. Dies erfordert, daß damit nur die"besten" Ermittlungsbeamten betraut werden können. Anzumerken ist, daß die Bewertung der eingehenden Spuren durch den Abschnittsleiter, ggf. in enger Zusammenarbeit mit dem Soko-Leiter, zu erfolgen hat. Die Aufgabenfülle, die der Soko-Leiter zu erfüllen hat, zeigt, daß es für ihn unmöglich sein kann, alle Spuren im Detail zu kennen. Er ist deshalb in hohem Maße auf die Qualität
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