EDV-unterstützt abgearbeitet werden, gleichwohl sollte bereits vor Beginn des Ermittlungsverfahrens die kognitive Auseinandersetzung über die Organisationsform der Fallbearbeitung stattfinden, d.h. mit oder ohne EDV. Der Einsatz der EDV kann für jedes Ermittlungsverfahren den(kriminal-) polizeilichen Sachbearbeiter von"Routinearbeiten" entlasten und schafft "Freiräume" für die eigentliche Ermittlungstätigkeit."’°
Bei besonders hohem Spurenaufkommen kann ein Abgleich der verschiedenen Spuren und die Suche nach bestimmten Merkmalen in anderen Spuren (Recherche)- eine wesentliche kriminalistische Tätigkeit in jedem Ermittlungsverfahren- häufig manuell überhaupt nicht mehr oder nur mit großem zeitlichen oder personellen Aufwand vorgenommen werden.
Die EDV kann diesen Abgleich technisch leisten und wird damit zum Ermittlungsinstrument, nicht nur zur Verwaltungsvereinfachung.
Albrechts’' hat die Bedürfnisse der Sachbearbeitung und der Polizeiführung an die EDV formuliert:
keine Mehrbelastung der Sachbearbeiter, Ersetzen bisheriger Tätigkeiten in der Büroarbeit durch EDV,
einfache Handhabbarkeit des Systems durch weitgehende Automatisierung,
Freitexteingabe, einfache Recherchierbarkeit der Daten und
hohe Flexibilität des Systems.
Die Leistungskriterien müssen dabei vom Anwender vor Ort mitbestimmt werden.
7% Nagel, K.: Die sechs Erfolgsfaktoren des Unternehmens, 1986, S. 5.
7! Albrechts, H.-J.: Einsatz eines Personalcomputers zur Ermittlungsunterstützung, 1987, S. 278.