Dabei ist unerheblich, welche Art von Rechneranlage eingesetzt wird, da die fallspezifische Problemlösung beim Personalcomputer(PC) oder bei der Großrechenanlage kongruent ist. Es sollte jedoch gewährleistet sein, daß der Sachbearbeiter von seinem Arbeitsplatz aus Zugriff auf die Datenbank hat.
Für die Planung von Informationssystemen sind der Informationsbedarf einerseits und die qualitativen und quantitativen Anforderungen andererseits zu unterscheiden.
"Für den Sachbearbeiter stehen folgende Zielrichtungen im Vordergrund:
— Wiederauffinden von Ermittlungsvorgängen und Kriminalakten,
Erschließung von Erkenntnissen über Straftäter und andere Personen,
Zuordnung von Sachen(Institutionen/Objekten) zu Straftaten und Personen,
Zuordnung von ungeklärten Straftaten zu bekannten Straftätern(TatTäter-Abgleich),
Zusammenführen von mehreren ungeklärten Straftaten oder von Spuren in konkreten Ermittlungsverfahren.
Führungsinformationen betreffen folgende Bereiche:
Erkenntnisse zur Kriminalitätslage und-entwicklung, deliktische und räumliche Brennpunkte, Täter-, Tatgelegenheits- und Opferstruktur,
Erkenntnisse zur Wirksamkeit von polizeilichen Maßnahmen,
Erkenntnisse zur Arbeitsbelastung von Dienststellen und Sachbearbeitern.“’?
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Klink, M.: Gestaltung von Informationssystemen für die Verbrechensbekämpfung, 1985, S. 18.