VE gegen einen Beschuldigten oder in einer Wohnung, eine äußerst enge Zusammenarbeit zwischen Staatsanwalt und Sonderkommission.
5.2.3. Benachrichtigung/Akteneinsicht
Schließlich sehen die Neuregelungen durch das OrgKG vor, daß die Betroffenen von Postbeschlagnahme, Telefonüberwachung, Observation unter dem Einsatz technischer Hilfsmittel und dem"kleinen Lauschangriff", zu benachrichtigen sind, wenn eine Gefährdung des Untersuchungszwecks, der öffentlichen Sicherheit, von Leib und Leben einer Person sowie der Möglichkeit der weiteren Verwendung eines VE nicht mehr geschehen kann (8 101 StPO). Unter den gleichen Voraussetzungen sind Entscheidungen und Unterlagen, die aus Anlaß einer Observation mit technischen Hilfsmitteln oder eines"kleinen Lauschangriffs" entstanden sind und die zunächst die StA zu verwahren hatte,"zu den Akten zu nehmen"($ 101 IV StPO). Gleiches gilt für Entscheidungen und Unterlagen, die aus Anlaß eines VE-Einsatzes entstanden sind und bei der StA aufbewahrt werden. Auch diese Unterlagen sind nach Beendigung der Gefahrenlage zu den Akten zu nehmen. Sie können somit durch den Verteidiger- zumindest nach Abschluß der Ermittlungen- eingesehen werden,($ 147 StPO). Da es sich aber bei Ermittlungen gegen die schwere und Organisierte Kriminalität immer wieder zeigt, daß weitverzweigte Vernetzungen bestehen, ergibt sich durch ein frühzeitiges"Zu-den-Akten-nehmen" dieser Unterlagen die Möglichkeit, eigene künftige Ermittlungen oder die Ermittlungen einer anderen Spezialdienststelle oder Soko zu gefährden. Dem kann durch eine fundierte Gefahrenprognose, die durch die enge Zusammenarbeit zwischen StA und Soko zu erstellen ist, entgegengewirkt werden.
Oft besteht ein Soko-Verfahren aus einem ungeklärten Kapitaldelikt, bei dem letztlich eine von vielen Spuren zum Erfolg führt. Es ist unbestritten, daß Rechtsanwälte grundsätzlich das Recht zur Einsichtnahme auch in die Spurenakten haben. Der StA, der die Soko-Ermittlungen intensiv begleitet, kann Spuren, die einen Anfangsverdacht beinhalten, formell einstellen und somit der Einsichtnahme entziehen. Im Hinblick auf die Hauptverhandlung kann so verschleppenden Verteidigungsstrategien entgegengewirkt werden.
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