Pressestelle zu gewährleisten. In dieser Konstellation gesellt sich die Presseerfahrung des Pressesprechers zu dem Sachverstand des Leiters der Sonderkommission, was zu einer optimalen Öffentlichkeitsarbeit führt.
Durch die Pressestelle, die das Konzept der Öffentlichkeitsarbeit mit dem Behördenleiter abstimmen muß, würden auch dessen Belange genügend berücksichtigt. Selbstverständlich ist die Abstimmung des Konzepts auch mit dem Leiter der Sonderkommission und der Staatsanwaltschaft erforderlich.
In der"heißen Phase" der Sonderkommission ist es sinnvoll, einen Mitarbeiter der Pressestelle direkt in der Sonderkommission zu plazieren, und zwar im Führungsstab oder der Führungsgruppe, damit er so das Geschehen hautnah miterleben kann. Er sollte an allen wichtigen Besprechungen teilnehmen und Zugriff auf alle Informationen haben. Die Entscheidung zur Informationsweitergabe bleibt jedoch dem Leiter der Soko bzw. dem Polizeiführer vorbehalten.
Die Medienarbeit kann- wegen ihrer taktischen Dimension ermittlungsentscheidend sein. Deshalb sind klare Verantwortlichkeiten erforderlich. Dem Mitarbeiter der Pressestelle muß es möglich sein, unmittelbar mit dem Leiter der Behörde und dem Leiter der Sonderkommission die Rahmenvorgaben und alle Details der Pressearbeit abzustimmen.
Bei großen Sonderkommissionen mit hoher Aktualität kann es unter Umständen erforderlich sein, mehrere Mitarbeiter in die Öffentlichkeitsarbeit einzubinden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es erforderlich wird, eine Pressestelle vor Ort einzurichten oder wenn die Auswertung von Medienberichten taktisch notwendig wird. Darüber hinaus bietet es sich in einem solchen Fall an, die Öffentlichkeitsarbeit als besonderen Einsatzabschnitt in die BAO zu integrieren.
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