7.2.3... Fazit
Die Kriterien des Erfolgs im engeren Sinne beschreiben eine üblicherweise für die Aufklärung von Straftaten gebrauchte Erfolgsdefinition und sind stark auf die Rechtsfolgen einer Tat abgestellt.
Die Kriterien des Erfolgs im weiteren Sinne werden häufig von Sonderkommissionsmitgliedern genannt. Sie sind kriminalistisch nachvollziehbar und stehen in einer Wechselbeziehung zu dem Anlaß, der für die Gründung der Soko ursächlich war. Ob diese Merkmale tatsächlich in jedem Fall eine erfolgreiche Sonderkommission charakterisieren, muß differenziert betrachtet werden.
Neben den vorangestellten Erklärungen gibt es noch eine weitere Erfolgsdefinition aus dem kriminologischen Bereich von A. Kreuzer. Sie weicht von der kriminalistischen Definition ab und mißt den polizeilichen Erfolg ausschließlich am subjektiven Sicherheitsgefühl der Bevölkerung.”
Aus den unterschiedlichen Betrachtungen läßt sich ableiten, daß der Polizei bei der Erfolgsbewertung durchaus eine Bandbreite von Kriterien zur Verfügung steht. Dieser Spielraum ist auch notwendig, um eine Soko nicht von Anfang an so unter Druck zu setzen, daß nur der geforderte Erfolg zählt. Jeder erfahrene Kriminalist weiß, daß ein Erfolg nicht"angeordnet" werden kann. Ideal wäre deshalb eine Erfolgsdefinition im weiteren Sinne, die auf den Einzelfall und auf den jeweiligen Anlaß der Sonderkommission abstellt.
Weiterhin bleibt festzuhalten, daß eine Soko, die den/die Täter nur per Zufall oder unter glücklichen Umständen ermittelt hat, nicht immer erfolgreich gewesen sein muß. Sind bei den Ermittlungen oder den operativen und taktischen Maßnahmen schwere Fehler begangen worden, kann man in diesem Fall nicht zwangsläufig von einer erfolgreichen Soko-Arbeit sprechen, nur weil der Täter ermittelt wurde. Die Sonderkommission sollte deshalb immer hochwertige und rechtlich einwandfreie Arbeit leisten. Insbesondere hat sie die Verpflichtung, be- und entlastendes Material zu sammeln. Eine Täterermittlung um jeden Preis darf nicht die Prämisse einer Soko sein. Der Mißerfolg bemißt sich deshalb in der Regel an unzulänglicher Ermittlungs
® Kreuzer, A.: Kripo 2000, Kapitulation oder neue Wege, 1992, S. 226.
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