Cafeteria-Systeme aus personalpolitischer Sichtweise
Gute Leistungen müssen sich also nach wie vor»lohnen«. Entlohnungssysteme sollten dabei stärker an der Leistung und weniger an der Anwesenheit orientiert sein. In Form von Zielerreichungsprämien in Verknüpfung mit einem Mitarbeiterbeurteilungssystem ist eine erfolgsabhängige Entlohnung in praktisch jeder Hierarchieebene und bei jeder Aufgabe möglich. Dabei wird aber in den wenigsten Unternehmen eine umfassende, zukunftsorientierte Anreizstrategie geplant, die die Möglichkeiten sowohl materieller wie immaterieller Motivatoren auszuschöpfen versucht. Die kreative, zukunftsorientierte Gestaltung von Anreizsystemen stellt die Ausnahme dar. Dagegen herrschen in vielen Unternehmen Illusionen über die Motivationswirkung vorhandener Anreizprofile, Vorurteile über Anreizwirkungen und mangelnde Transparenz über Wettbewerbsangebote vor. Ein durchaus bedeutender Teil der Mitabeiter, ja sogar der Führungkräfte schätzt den Wert von Nebenleistungen, wie Altersversorgung, Dienstwagen, etc. falsch, d.h. zu niedrig ein(vgl. SCHULTE 1989). Unternehmen geben oft enorme Summen für Anreize aus, die die Mitarbeiter entweder nicht in dieser Größenordnung einschätzen oder gar nicht kennen.
Während Nebenleistungen bis heute vornehmlich ohne Beachtung individueller Unterschiede der Berechtigten(nach dem Gießkannenprirzip) vergeben werden, setzt sich in Wissenschaft und Praxis zunehmend die Erkenntnis durch, daß Vergütungssysteme die Präferenzen des einzelnen Mitarbeiters, besonders in höhereren hierarchischen Positionen, stärker berücksichtigen sollten. Derartige Bemühungen werden in der sog. Cafeteria-Idee konkretisiert. Letztlich finden dabei die auch auf anderen Gebieten zu beobachtenden Tendenzen der Individualisierung und Flexibilisierung ihre Entsprechung bei der Entgeltfindung und speziell bei den Sozialleistungen.
Der Cafeteria-Ansatz besagt, daß es dem einzelnen Mitarbeiter überlassen sein sollte, inwieweit er unter der Prämisse der Kostenneutralität zwischen inhaltlich und zeitlich verschiedenen Entgeltbestandteilen(Direktentgelt, Sozialleistungen) innerhalb eines bestimmten Budgets wählen kann(vgl. WAGNER, D. 1986, 16), analog der Menü-Auswahl in einer Cafeteria. Demnach könnte er z.B. darüber entscheiden, ob er anstatt zwei Tagen Sonderurlaub anläßlich eines Umzuges— von denen er nur einen Tag wirklich benötigt— zu einem anderen Termin den restlichen Urlaubstag nehmen möchte, oder ob er sich anstelle einer BarPrämie steuerbegünstigt Beiträge zu einer Direktversicherung vom Unternehmen einzahlen läßt.
Das deutsche Steuerrecht schränkt dabei nicht nur die Möglichkeiten der Steuervergünstigung stark ein, sondern beschneidet auch die Wahlmöglichkeiten zwischen den verschiedenen Vergütungsbestandteilen. Grundsätzlich dürfen Beträge aus dem fest vereinbarten Gehalt nicht in andere Leistungen umgetauscht werden. Eine Ausnahme bildet lediglich die Direktversicherung. Anders verhält es sich aber mit variablen Vergütungsbestandteilen, wie Tantiemen, Gewinnbeteiligungen oder Zielerreichungsprämien. Sie stehen als Wahlbudget uneingeschränkt zur Verfügung. Daher kann ein Cafeteria-System in Deutschland nur als integrativer Bestandteil eines innovativen Anreizsystems effizient eingesetzt werden.
im Gesamtsystem * partiell leistungs
Mitwirkung von orientiert,
Belegschaft und|* kosten-nutzen
Wahlmöglichkei
HA ten der Mitarbei- Betriebsrat an orientiert ) ter zwischen ver-| der Konzeption|* mit Innenwirkung * erfragte Mitar-|<piogenen Gü-| des Benefiz-(Attraktivität) und boitofinıe"| tern und Dien- systems Außenwirkuns und-wünsche sten y 9
(Personalmarketing)
Abb.2: Das Cafeteriasystem als integrativer Bestandteil des betrieblichen Anreizsystems (Beyer 1990, 776f.)