Die Konzeption des Cafeteria-Systems
Einen wesentlichen Aspekt dieses Ansatzes stellt die Partizipation des Arbeitnehmers an den ihn betreffenden Entscheidungen dar(vgl. KLATT/ MURDICK/SCHUSTER 1978, 222f). Dabei lassen sich folgende Ausprägungen innerhalb des Cafeteria-Systems unterscheiden:
(1) Grundsätzlich wird die Entscheidungsbeteiligung bei einem Cafeteria-System dadurch erreicht, daß dem Mitarbeiter Entscheidungsfreiheit in der Wahl der Optionen gewährt wird(vgl. WAGNER, D. 1982, 234). Der Umfang dieser Partizipation richtet sich danach, wie viele Wahlmöglichkeiten vorhanden sind, wie stark sie differieren und welche Leistungen starr vergeben werden.
(2) Vergrößert wird der Umfang der Partizipation dann, wenn die Arbeitnehmer an der Erarbeitung der wählbaren Optionen beteiligt sind. Nur durch die aktive Mitwirkung an der Auswahl der anzubietenden Sozialleistungen bzw. deren Ausgestaltung wird gewährleistet, daß die Bedürfnisse der Mitarbeiter tatsächlich berücksichtigt werden.
(3) Tendenziell erhöht sich sowohl die Zufriedenheit der Mitarbeiter als auch die Effizienz des Vergütungssystems, wenn die Partizipation sich nicht nur auf die Wahl und Gestaltung der Sozialleistungen erstreckt, sondern auch auf die Ausgestaltung des gesamten Entlohnungssystems ausgedehnt wird(vgl. THIERRY 1986, 2ff) und somit als integrativer Bestandteil in ein partizipatives kooperatives Führungssystem eingefügt werden kann. Dies gilt z.B. für folgende Aspekte:
— die Festlegung der zu gratifizierenden Ziele,
— die Bezugsgrößen der Erfolgsmessung,
— das Verhältnis von Belohnung und Leistungsgrad, — den Verrechnungsmodus der einzelnen Optionen, — den Wahlturnus.
In der Praxis bundesdeutscher Unternehmen zeigt sich, daß bei der Konzeption der Cafeteriasysteme mehr als der Hälfte der befragten Unternehmen die Mitarbeiter selbst Optionsvorschläge machen bzw. aus möglichen die zu implementierenden Optionen auswählen können.
Als Pionier des Cafeteria-Gedankens im deutschsprachigen Europa kann die österreichische VOEST-ALPINE-Stahl-AG gelten. Ihre Führungskräfte können ein jährliches Budget, das je nach Hierarchieebene zwischen ca. 18.000.- DM und 60.000.- DM beträgt, nach ihren Wünschen auf fünf unterschiedliche und in sich selbst gestaltbare Leistungsarten verteilen: betriebliche Altersversorgung, verschiedene Versicherungen, Dienstwagen, Privatwagen-Service, Dienstwohnungen im weiteren Sinne und Barauszahlung.
Einsatzmöglichkeiten für verschiedene Mitarbeitergruppen
Der Gesetzgeber beschränkt die Möglichkeiten, Gehaltsbestandteile in unterschiedliche Vergütungsformen umwandeln zu können, bis auf wenige Ausnahmen auf die variablen Gehaltsbestandteile. Außer diesen können nur neu gewährte Leistungen zur Disposition gestellt werden.
In den niedrigeren Gehaltsstufen findet man— sieht man von reinen Verkaufstätigkeiten ab- generell einen sehr geringen Anteil gewinn- oder leistungsabhängig vergebener Vergütungsbestandteile. Wenn auch gewisse Zugeständnisse zur Flexibilisierung z.B. bei der Vereinbarung der Arbeitszeit festzustellen sind, so sind im Tarifbereich immer noch die meisten Leistungen über die Tarifverträge festgeschrieben. Dazu wird ein großer Teil des Entgelts für die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge festgelegt.
Insgesamt dürfte der Anteil der flexiblen Vergütungen am Gesamteinkommen im Tarifbereich 10% nur im Ausnahmefall überschreiten, im Durchschnitt im Tarifbereich weit darunter liegen.