Die Konzeption des Cafeteria-Systems
Wesentliche Anreize sind daher überwiegend bei den Arbeitnehmern der höheren hierarchischen Ebenen zu erwarten. Diese umfassen allerdings den gesamten Bereich der außertariflichen Angestellten, wobei der Spielraum mit Verringerung des Einkommens abnimmt. Der von einigen Beratungsfirmen suggerierte Eindruck, daß Cafeteria-Systeme ausschließlich für Top-Manager geeignet seien, verkennt daher die Möglichkeiten der motivationsentsprechenden Vergütung im übrigen AT-Bereich.
Die unterschiedlichen Cafeteria-Optionen
Das Spektrum optionaler Leistungen
Als Gegenstand der Wahlmöglichkeiten kommt der größte Teil der betrieblichen Sozial- oder Nebenleistungen in Betracht.
Dabei wird jeder Betrieb situationsspezifische Schwerpunkte(Sortiment, Organisation, Finanzkraft) finden müssen. Ausgehend von gemeinsamen Merkmalen verschiedener Vergütungsbestandteile kann aber schon jetzt festgestellt werden:
Als Optionen bieten sich diejenigen Sozialleistungen an, die individuell zurechenbar vergeben werden. Dazu gehören alle monetären Leistungen und auch die meisten Sachleistungen, wie z.B. Deputate, Arbeitgeberdarlehen, und einige Leistungen mit überwiegend immateriellem Charakter, z.B: die Wahl zwischen Freizeit und materiellen Entgeltbestandteilen.
Nur bedingt können individuell zurechenbare Sozialleistungen mit Statuscharakter in ein Cafeteria-System integriert werden. Statussymbole sollen Position und Anerkennung des Inhabers im sozialen Kontext verdeutlichen und damit u.a. das Wertschätzungsbedürfnis des betreffenden Mitarbeiters befriedigen. Voraussetzung dafür ist, daß durch die Statussymbole die Individualität des Begünstigten betont wird. Das Statussymbol muß daher sparsam, individuell zurechenbar und ungleich verteilt werden. Der Statuswert und damit der motivationale Anreiz wird also desto geringer, je mehr Arbeitnehmer mit diesen Symbolen versehen sind. Gerade dies wird aber durch die Konzeption als Wahlmöglichkeit bewirkt, so daß derartige Statussymbole nur innerhalb einheitlicher Führungskreise bzw. hierarchischer Stufen als Cafeteria-Option gestaltet werden können. Doch auch dabei sind einige Einschränkungen zu beachten(vgl. GRAWERT 1989, 114ff).
Ungeeignet sind die nicht individuell zurechenbaren Sozialleistungen, wie z.B. der Kindergarten, Betriebsausflüge oder der Sportverein.
Sind alle Arbeitnehmer in ein Cafeteria-System einbezogen, sollten zudem die Vergütungsbestandteile nicht zur Disposition gestellt werden, die eine soziale Grundfunktion erfüllen. Wegen des umfassenden sozialen Netzes des Staates in der Bundesrepublik Deutschland sind diese Leistungen, z.B. im Gegensatz zu der Situation in den Vereinigten Staaten, heute eher die Ausnahme. Als Beispiel könnte etwa eine Kinderbeihilfe oder eine Hinterbliebenenversorgung in den unteren Lohngrupppen genannt werden.
Gibt man also den Mitarbeitern die Chance, gemäß ihren individuelle Bedürfnissen und ihrer spezifischen Risikosituation diejenigen Leistungen zu wählen, die die optimalen Abdeckung ihrer Wünsche ermöglichen, kommen(ohne Anspruch auf Vollständigkeit) vor allem folgende Optionen in Frage: