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Cafeteria-Modelle : Möglichkeiten der Individualisierung und Flexibilisierung von Entgeltsystemen für Führungskräfte / Dieter Wagner ; Achim Grawert ; Heiner Langemeyer
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Die Konzeption des Cafeteria-Systems

Wesentliche Anreize sind daher überwiegend bei den Arbeitnehmern der höheren hierarchi­schen Ebenen zu erwarten. Diese umfassen allerdings den gesamten Bereich der außertarifli­chen Angestellten, wobei der Spielraum mit Verringerung des Einkommens abnimmt. Der von einigen Beratungsfirmen suggerierte Eindruck, daß Cafeteria-Systeme ausschließlich für Top-Manager geeignet seien, verkennt daher die Möglichkeiten der motivationsentsprechen­den Vergütung im übrigen AT-Bereich.

Die unterschiedlichen Cafeteria-Optionen

Das Spektrum optionaler Leistungen

Als Gegenstand der Wahlmöglichkeiten kommt der größte Teil der betrieblichen Sozial- oder Nebenleistungen in Betracht.

Dabei wird jeder Betrieb situationsspezifische Schwerpunkte(Sortiment, Organisation, Fi­nanzkraft) finden müssen. Ausgehend von gemeinsamen Merkmalen verschiedener Vergü­tungsbestandteile kann aber schon jetzt festgestellt werden:

Als Optionen bieten sich diejenigen Sozialleistungen an, die individuell zurechenbar ver­geben werden. Dazu gehören alle monetären Leistungen und auch die meisten Sachlei­stungen, wie z.B. Deputate, Arbeitgeberdarlehen, und einige Leistungen mit überwiegend immateriellem Charakter, z.B: die Wahl zwischen Freizeit und materiellen Entgeltbestand­teilen.

Nur bedingt können individuell zurechenbare Sozialleistungen mit Statuscharakter in ein Cafeteria-System integriert werden. Statussymbole sollen Position und Anerkennung des Inhabers im sozialen Kontext verdeutlichen und damit u.a. das Wertschätzungsbedürfnis des betreffenden Mitarbeiters befriedigen. Voraussetzung dafür ist, daß durch die Status­symbole die Individualität des Begünstigten betont wird. Das Statussymbol muß daher sparsam, individuell zurechenbar und ungleich verteilt werden. Der Statuswert und damit der motivationale Anreiz wird also desto geringer, je mehr Arbeitnehmer mit diesen Sym­bolen versehen sind. Gerade dies wird aber durch die Konzeption als Wahlmöglichkeit bewirkt, so daß derartige Statussymbole nur innerhalb einheitlicher Führungskreise bzw. hierarchischer Stufen als Cafeteria-Option gestaltet werden können. Doch auch dabei sind einige Einschränkungen zu beachten(vgl. GRAWERT 1989, 114ff).

Ungeeignet sind die nicht individuell zurechenbaren Sozialleistungen, wie z.B. der Kin­dergarten, Betriebsausflüge oder der Sportverein.

Sind alle Arbeitnehmer in ein Cafeteria-System einbezogen, sollten zudem die Vergü­tungsbestandteile nicht zur Disposition gestellt werden, die eine soziale Grundfunktion erfüllen. Wegen des umfassenden sozialen Netzes des Staates in der Bundesrepublik Deutschland sind diese Leistungen, z.B. im Gegensatz zu der Situation in den Vereinigten Staaten, heute eher die Ausnahme. Als Beispiel könnte etwa eine Kinderbeihilfe oder eine Hinterbliebenenversorgung in den unteren Lohngrupppen genannt werden.

Gibt man also den Mitarbeitern die Chance, gemäß ihren individuelle Bedürfnissen und ihrer spezifischen Risikosituation diejenigen Leistungen zu wählen, die die optimalen Abdeckung ihrer Wünsche ermöglichen, kommen(ohne Anspruch auf Vollständigkeit) vor allem folgen­de Optionen in Frage: