26
Die Konzeption des Cafeteria-Systems
häufig ein Arbeitszeitmodell mit der Möglichkeit, Urlaub anzusparen bzw. Geld in Urlaub umzuwandeln, nachgefragt. Das bisher realisierte Spektrum an Wahlmöglichkeiten sollte Anlaß genug sein, weitere attraktive Wahlmöglichkeiten zu konzipieren.
Die Restriktionen
Die Schwierigkeiten, die im Zusammenhang mit der Einführung eines Cafeteria-Systems aufgetreten sind, hängen stark von den angebotenen Optionen und vom Anlaß bzw. den Begleitumständen der Einführung ab. Wenn die individuelle Vergütung im Zusammenhang mit einer Leistungsorientierung der Entlohnung eingeführt wurde, zeigten die Mitarbeiter häufig Mißtrauen gegenüber den Veränderungen. Sie fürchten um ihren Besitzstand und vermuten, daß ihnen etwas weggenommen werden könnte. Diese Restriktionen traten vor allem zu Beginn der Einführung auf und können durch eine intensive und frühzeitige Information vermieden werden. Werden im Gegensatz dazu z.B. die Wahlmöglichkeiten zum Ausgleich für die Verkürzung der Arbeitszeit im tariflichen Bereich eingeführt, die bei den Führungskräften nicht durchsetzbar ist, ist ein derartiges Mißtrauen nicht festzustellen.
Steuerrechtliche Schwierigkeiten wurden naturgemäß nur bei den Systemen genannt, deren Optionen ihre Attraktivität aus diesbezüglichen Vorteilen schöpfen. Je mehr Optionen die Unternehmen anbieten, desto stärker tritt dieser Anreizfaktor in den Vordergrund. Daher wird die steuerliche Durchsetzbarkeit von einigen Unternehmen als ein wesentliches Hindernis bei der Ausweitung eines Cafeteria-Plans empfunden. Auch ein Unternehmen, das die CafeteriaIdee nach eingehender Beschäftigung damit aufgegeben hat, begründete dies neben kostenmäßigen vor allem mit steuerrechtlichen Schwierigkeiten.
Die Behandlung der Cafeteria-Möglichkeiten aus steuerlicher Sicht ist nur bei einem Teil der Vergütungskomponenten bundeseinheitlich abschließend geregelt. Häufig liegt die detailierte Behandlung in den Händen der örtlichen Finanzverwaltungen. Daher war festzustellen, daß die Unternehmen steuerliche Probleme weniger dramatisch sehen, die bereits in der Planung in enger Abstimmung mit den zuständigen regionalen Finanzbehörden zusammenarbeiteten.
Daneben spielen die rein technischen Fragen der Systemkonzeption eine Rolle, wie z.B. der Verrechnungsmodus einzelner Leistungen, d.h. Bewertungsprobleme, Übertragbarkeit der Leistungen, Wahlturnus, usw. Sie wurden von drei Unternehmen als bedeutend empfunden.
Zunächst bildet die Entwicklung und Einführung flexibler Regelungen im Entgeltbereich eine komplexe Aufgabe, die eine intensive Planung verlangt. Dabei wird vor allem die Sammlung und Auswertung der notwendigen Informationen bei den betroffenen Mitarbeitern, die Abstimmung mit den Arbeitnehmervertretern und die Organisation der Entgeltabrechnung zusätzlichen Aufwand verursachen. Daneben könnten dem Betrieb wegen der komplizierten steuerlichen und rechtlichen Problematik Kosten für externe Beratungsleistungen entstehen. Bereits in der Planungs-, vor allem aber in der nachfolgenden Einführungsphase wird, um Verstehen und Akzeptanz auf allen Ebenen zu erreichen, ein hoher Informations- und Kommunikationsaufwand nötig sein. Dabei können Aktivitäten und Medien wie z.B. Artikel in Werkzeitschriften, persönliche und briefliche Ansprache der Mitarbeiter, Videovorführungen, Mitarbeiterversammlungen, gezielte Ausbildung der involvierten Sachbearbeiter und der Einsatz spezieller Berater Anwendung finden. Dieser Aufwand verursacht Kosten, die aber