Die konkrete Einbeziehung der Mitarbeiter in die Gestaltung des Cafeteria-Systems
Wahlmöglichkeit zusätzliche Altersversorgung
Arbeitgeberdarlehen Sabbatical Dienstwagen Aktienbeteiligung Vorzeitiger Ruhestand
Beratungsleistung (Rechts-/Finanzberatung)
Sport/Kulturangebot
Versicherungsleistungen
Abb. 26: Eignungsprofil von Wahlleistungen
Für die Wählbarkeit werden demnach als recht gut die Leistungen Dienstwagen, Aktienbeteiligung, Altersversorgungsleistungen und Versicherungsleistungen erachtet. Für die praktische Umsetzung ist als Handlungsempfehlung zu beachten, bei der Einführung des Cafeteria-Systems zunächst mit drei oder vier Optionen zu beginnen, um den Verwaltungsaufwand nicht ausufern zu lassen. Zudem handelt es sich bei den vier o.g. Leistungen nur um materielle Elemente. Die Beigabe einer immateriellen Leistung sollte jedoch nicht zu kurz kommen.
In welcher Größenordnung sollen die betreffenden Leistungen angeboten werden?
Die Attraktivität von Leistungen hängt im wesentlichen auch von der betragsmässigen Größe ab, die für die Inanspruchnahme der jeweiligen Option erlaubt ist. Ein Bezug von Belegschaftsaktien in starrer Anlehnung an den$ 19a EStG läßt sicherlich keine große Begeisterung der Mitarbeiter erwarten. Dieser sieht eine steuerfreie Vermögensbeteiligung vor, soweit deren Vorteil nicht höher als der halbe Wert der Vermögensbeteiligung ist und DM 500.- p.a. nicht übersteigt. Zudem muß eine 6-jährige Sperrfrist eingehalten werden, um einen Verkauf der Beteiligung zu vermeiden. Daß eine derartige Regelung dem Mitarbeiter mit einem Jahreseinkommen von über DM 200.000.- völlig unattraktiv erscheint, liegt nahe. Dafür kann jedoch ein Bezug von Beteiligungstiteln in größerem Umfang, zwar ohne Realisation der Steuervorteile, aber auch ohne Sperrfristen und somit einer flexiblen Handhabe durchaus interessant werden.
Genauso wie bei den Aktien hat die monetäre Größe anderer Cafeteria-Wahlleistungen Einfluß auf deren Attraktivität. Fragen Sie also Ihre Mitarbeiter, in welchen Größenordnungen sie die einzelnen Leistungen in Anspruch nehmen möchten. Eine Möglichkeit hierzu— ausgehend von einem fix vorgegebenen Gesamtbudget für den Mitarbeiter— bietet die folgende Abbildung:
3.3.2
37