Il. Praxisbeispiel 55
DIREKTVERSICHERUNGSPLAN
der AB-AG, Hamburg (nachstehend»Firma« genannt)
1. Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind alle Mitarbeiter, die mit der Firma eine Vereinbarung über die Verwendung eines Teils ihrer Bezüge zur Verschaffung von Versicherungsschutz getroffen haben.
2. Versicherungsleistungen
Die Firma schließt für alle teilnehmenden Mitarbeiter im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages mit der Y-Z-Versicherung eine Kapital-Lebensversicherung(Direktversicherung) ab.
Im Rahmen der Direktversicherung werden folgende Leistungen versichert:
a) Erlebensfalleistung
Nach Vollendung des 60. Lebensjahres wird auf Antrag des Mitarbeiters ein Erlebensfallkapital ausgezahlt. Die Höhe der danach fälligen Versicherungsleistung bemißt sich nach dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Direktversicherung zum Auszahlungszeitpunkt.
Beantragt der Mitarbeiter nach der Vollendung des 60. Lebensjahres nicht die Auszahlung eines Erlebensfallkapitals, so wird, ohne daß die Fälligkeit besonders beantragt werden muß, eine Erlebensfalleistung zum 1.11. des Jahres ausgezahlt, welches der Vollendung des 63. Lebensjahres folgt oder damit zusammenfällt. Die Höhe der Erlebensfalleistung richtet sich nach dem jährlichen Beitragsaufwand und der Versicherungsdauer.
b) Erwerbsunfähigkeitsleistung
Scheidet ein Mitarbeiter wegen Erwerbsunfähigkeit im Sinne der Bestimmung der gesetzlichen Rentenversicherung vor Ablauf der Versicherungsdauer aus unseren Diensten aus, so wird als Versicherungsleistung der Rückkaufswert der Direktversicherung ausgezahlt.
c) Todesfalleistung
Stirbt der Mitarbeiter vor Vollendung des 63. Lebensjahres und vor Fälligkeit einer Versicherungsleistung in Höhe des bis zum Ableben insgesamt entrichteten Beitragsaufwandes ausgezahlt. Die bis zur Fälligkeit einer Versicherungsleistung gemäß Ziffer 2a— c angefallenen Gewinnanteile gelangen zusätzlich zur Auszahlung.
Über die versicherten Leistungen erhält der Mitarbeiter eine Versicherungsbescheini
gung. 3. Bezugsrecht Der versicherte Mitarbeiter ist aus der auf sein Leben abgeschlossenen Direktversicherung
einschließlich der gemäß Ziffer 2 angefallenen Gewinnanteile unwiderruflich für den Todes- und Erlebensfall bezugsberechtigt.