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Cafeteria-Modelle : Möglichkeiten der Individualisierung und Flexibilisierung von Entgeltsystemen für Führungskräfte / Dieter Wagner ; Achim Grawert ; Heiner Langemeyer
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Il. Praxisbeispiel 55

DIREKTVERSICHERUNGSPLAN

der AB-AG, Hamburg (nachstehend»Firma« genannt)

1. Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind alle Mitarbeiter, die mit der Firma eine Vereinbarung über die Verwendung eines Teils ihrer Bezüge zur Verschaffung von Versicherungsschutz getrof­fen haben.

2. Versicherungsleistungen

Die Firma schließt für alle teilnehmenden Mitarbeiter im Rahmen eines Gruppenversiche­rungsvertrages mit der Y-Z-Versicherung eine Kapital-Lebensversicherung(Direktversi­cherung) ab.

Im Rahmen der Direktversicherung werden folgende Leistungen versichert:

a) Erlebensfalleistung

Nach Vollendung des 60. Lebensjahres wird auf Antrag des Mitarbeiters ein Erlebensfall­kapital ausgezahlt. Die Höhe der danach fälligen Versicherungsleistung bemißt sich nach dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Direktversicherung zum Auszahlungszeit­punkt.

Beantragt der Mitarbeiter nach der Vollendung des 60. Lebensjahres nicht die Auszah­lung eines Erlebensfallkapitals, so wird, ohne daß die Fälligkeit besonders beantragt wer­den muß, eine Erlebensfalleistung zum 1.11. des Jahres ausgezahlt, welches der Vollen­dung des 63. Lebensjahres folgt oder damit zusammenfällt. Die Höhe der Erlebensfallei­stung richtet sich nach dem jährlichen Beitragsaufwand und der Versicherungsdauer.

b) Erwerbsunfähigkeitsleistung

Scheidet ein Mitarbeiter wegen Erwerbsunfähigkeit im Sinne der Bestimmung der gesetz­lichen Rentenversicherung vor Ablauf der Versicherungsdauer aus unseren Diensten aus, so wird als Versicherungsleistung der Rückkaufswert der Direktversicherung ausgezahlt.

c) Todesfalleistung

Stirbt der Mitarbeiter vor Vollendung des 63. Lebensjahres und vor Fälligkeit einer Versi­cherungsleistung in Höhe des bis zum Ableben insgesamt entrichteten Beitragsaufwandes ausgezahlt. Die bis zur Fälligkeit einer Versicherungsleistung gemäß Ziffer 2a c angefallenen Ge­winnanteile gelangen zusätzlich zur Auszahlung.

Über die versicherten Leistungen erhält der Mitarbeiter eine Versicherungsbescheini­

gung. 3. Bezugsrecht Der versicherte Mitarbeiter ist aus der auf sein Leben abgeschlossenen Direktversicherung

einschließlich der gemäß Ziffer 2 angefallenen Gewinnanteile unwiderruflich für den To­des- und Erlebensfall bezugsberechtigt.