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sich fortzubilden mit der Bereitschaft, in den Berufs- und Bezugswissenschaften auf dem laufenden zu bleiben und an der Weiterentwicklung der eigenen Schule mitzuwirken.
Die Hochschulausbildung(Erste Phase)
Die Lehrerausbildung in Brandenburg ist für die Erste Phase geregelt durch die Lehramtsprüfungsordnung(LPO) vom 14. Juni 1994(GVBl. Bbg II, S. 536) in Verbindung mit den einschlägigen Studienordnungen der Universität. Danach gilt:
Lehramt für die Primarstufe
Vorgesehen ist eine Studienzeit von sechs Semestern und ein Studienumfang von 130 bis 140 SWS. Hinzu tritt die Prüfungszeit(Klausuren, mündliche Prüfung). Die schriftliche Hausarbeit ist in der Regel vor Abschluß des ordnungsgemäßen Studiums anzufertigen.
Das Studium setzt sich zusammen:
° aus dem Studium eines Unterrichtsfaches ım Umfang von 50 SWS(davon 10% Fachdidaktik, dies gilt generell für alle Fächer und Studiengänge),
aus dem Studium eines primarstufenspezifischen Bereiches ım Umfang von 60 SWS, das sich zu zweı Dritteln auf das Studium zweier weiterer Unterrichtsfächer und zu einem Drittel auf das Studium des Anfangsunterrichts und der Grundschuldidaktik verteilt,
aus dem Studium der Erziehungswissenschaft im Umfang von 30 SWS und schulpraktischer Studien.
Das„große Fach“ hat denselben Studienumfang wie das kleinere Fach im Lehramt für die Sekundarstufe I. Beide Studien sind damit in der Regel identisch. Das große Fach der Primarstufe ermöglicht somit den Einsatz des Lehrers in diesem Fach auch ın der Sekundarstufe I.
Lehramt für die Sekundarstufe I Studienziel und Studienumfang entsprechen dem Lehramt für die Primarstufe. Das
Fachstudium(einschließlich Didaktik) umfaßt einen Studienumfang von 60 SWS im Fach I und von 50 SWS im Fach II.
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