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Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für die Grundschule : Erfahrungen - Ergebnisse - Probleme / [Universität Potsdam. Hrsg.: Direktorium des Instituts für Grundschulpädagogik]. Tassilo Knauf ...
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Stufenübergreifendes Lehramt für die Sekundarstufe I/Primarstufe

Die Studienzeit beträgt sieben Semester, der Studienumfang 150 bis 160 SWS. Im Unterschied zur Sekundarstufe I tritt das Studium des Anfangsunterrichts und der Grundschuldidaktik in einem Umfang von 20 SWS hinzu.

Lehramt für die Sekundarstufe II

Die Studienzeit beträgt acht Semester und der Studienumfang 160 bis 170 SWS. Abweichend von der Sekundarstufe I sind für das Fach I 80 SWS und für das Fach HN 60 SWS vorgesehen. Letztgenanntes Fach ist wiederum identisch mit dem (großen) Fach der Sekundarstufe I. Das Studium einer beruflichen Fachrichtung ist stets dem Fach I zuzuordnen. Die schriftliche Hausarbeit ist bei diesem Studiengang im Fach I anzufertigen.

Stufenübergreifendes Lehramt für die Sekundarstufe II/Sekundarstufe I

Studienzeit und Umfang des Studiums betragen wie bei der Sekundarstufe II acht Semester bzw. 160 bis 170 SWS. Im Unterschied zum Studiengang für die Sekundarstufe II sind die Studien- und Prüfungsfächer auf den allgemeinbildenden Bereich der beiden Schulstufen bezogen.

Lehramt für Sonderpädagogik

Die Lehramtsprüfungsordnung sieht den Erwerb dieses Lehramtes nur durch eın Aufbaustudium(Ergänzungsstudium) vor. Dieses erfordert auf der Grundlage vorhandener Lehrbefähigungen das Studium von zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen. Die erforderliche Prüfungsordnung steht noch aus.

Erste Staatsprüfung

Die Erste Staatsprüfung besteht aus einer schriftlichen Hausarbeit, je einer Prüfung in den Unterrichtsfächern sowie einer Prüfung in Erziehungswissenschaft. Die Hausarbeit ist in vier Monaten anzufertigen, in den Fächern und in Erziehungswis­senschaft sind schriftliche Arbeiten unter Aufsicht zu schreiben und mündliche Prüfungen abzulegen.

Ein Prüfungsausschuß wird jeweils nur für die mündliche Prüfung gebildet. Er setzt sich in der Regel aus zwei Prüfern aus der Hochschule und einem Prüfer aus dem Bereich der Schule oder Schulaufsicht(Vorsitzender) zusammen. Alle übrigen Prüfungsleistungen werden von mindestens zwei Prüfern(Gutachtern) bewertet. In den Fächern Kunst, Musik und Sport sind zusätzlich fachpraktische Prüfungen abzulegen, die in der Regel während des Hauptstudiums zu erbringen sind.

Zu erwähnen bleibt noch, daß sowohl beim Studium für die Primarstufe als auch für die Sekundarstufe I die Hausarbeit in Erziehungswissenschaft geschrieben werden kann.

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