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Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für die Grundschule : Erfahrungen - Ergebnisse - Probleme / [Universität Potsdam. Hrsg.: Direktorium des Instituts für Grundschulpädagogik]. Tassilo Knauf ...
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Unabhängig hiervon müssen die für eine Verbeamtung notwendigen Bedingungen nach der Bewährungsanforderungsverordnung erfüllt sein.

Vorbereitungsdienst(Zweite Phase)

Mit der Ersten Staatsprüfung erwirbt der Lehramtskandidat die Voraussetzung für den Eintritt in den Vorbereitungsdienst, den er als Beamter auf Widerruf in einem Studienseminar und an einer Ausbildungsschule ableistet. Ein Beamtenverhältnis auf Widerruf kommt nicht in Betracht, wenn es sich um Ausländer außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft handelt.

Der stärkere Wissenschaftsbezug in der Ersten Phase der Ausbildung wird im Vor­bereitungsdienst ergänzt durch die Betonung des Erlernens von unterrichtsprak­tischen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Im Hauptseminar werden vornehmlich Gegen­stände der Erziehungswissenschaft, insbesondere der allgemeinen Didaktik, sowie Recht und Verwaltung der Schule behandelt.

Im Fachseminar stehen fachdidaktische Gesichtspunkte der Unterrichtspraxis ım Mittelpunkt.

Die fächerbezogene Ausbildung erfolgt generell in zwei Fachseminaren. Für die Primarstufenausbildung bedeutet dies, daß die in der Ersten Phase erworbene Qualifikation in den beiden kleineren Unterrichtsfächern(je 20 SWS) auch in der Zuordnung zu einem Fachseminar eine angemessene Berücksichtigung finden muß. Die schulpraktische Ausbildung umfaßt wöchentlich 12 Stunden(Hospitationen und Ausbildungsunterricht). Sie zählt zum Aufgabenbereich der Schule. In dieser Zeit werden die Lehramtskandidaten von Ausbildungslehrern betreut. Der Leiter des Studienseminars erstellt am Ende der schulpraktischen Ausbildung unter Berück­sichtigung der Beurteilung des Ausbildungslehrers und der Fachseminarleiter eine Gesamtbeurteilung. Der Schulleiter ist hierbei nicht eingebunden. Die Note findet mit einer zweifachen Gewichtung Eingang in das Ergebnis der Zweiten Staatsprü­fung.

Die Zweite Staatsprüfung besteht aus einer schriftlichen Hausarbeit, einer Unterrichtsprobe im ersten und einem zweiten Fach sowie der mündlichen Prüfung. Die Prüfung findet vor einem Prüfungsausschuß statt, der sich zusammensetzt aus:

° einem Vorsitzenden(in der Regel ein Schulaufsichtsbeamter bzw. ein Schulleiter einer fremden Schule),

den beiden Fachseminarleitern,

dem Hauptseminarleiter,

dem Schulleiter der Ausbildungsschule sowie

ein vom Prüfling gewähltes Mitglied der Lehrerschaft der Ausbildungs­

schule.

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Mit dem Bestehen des Zweiten Staatsexamens erwirbt der Kandidat die Befähigung für ein Lehramt für 26