der Abneigung zu verstärken. Die Kietzfischer waren in Potsdam eingepfarrt, Deutsche und Wenden haben aber nicht auf denselben Bänken in der Kirche gesessen.
Einblick in das städtische Leben gewinnen wir erst von etwa 1500 an. Die aus früherer Zeit erhaltenen Urkunden betreffen zum überwiegenden Teile Verpfändungen der Stadt. Schon unter den Askaniern waren viele Besitzungen und Rechte von den Landesherren an die Kirche, Städte und einzelne Personen ganz veräußert oder vorübergehend als Pfandschaft vergeben worden; auch ihre Nachfolger haben sich fortdauernd zu solchen Finanzoperationen verstehen müssen. Durch Verpfändungen und Verkäufe sicherte sich der Landesherr Einkünfte, die er bei dem Mangel an Beamten nicht selbst pünktlich erheben konnte. Sämtliche Urkunden über Verkäufe und Verpfändungen bedurften regelmäßig der Bestätigung der nachfolgenden Herrscher, die natürlich dafür auch eine Zahlung forderten. Erst im 17. Jahrhundert hat die Negierung diese abschüssige Bahn verlassen können. Es liegt nahe, bei einer Verpfändung aus der Höhe der geliehenen Summe auf den Wert der Pfandschaft und aus dem üblichen Zinsfuß auf die Erträge aus der Pfandschaft zu schließen, doch eine solche Vermutung ist irrig, da wir nicht alle Beweggründe kennen, die bei der Vergebung einer Pfandschaft mitgespielt haben. Zudem erfahren wir nur selten die Höhe der Geldzahlung sowie die Frist und Einlösung.
Unsere Ueberlieferung ist sehr lückenhaft. Wir erfahren wohl, daß im Anfang des 14. Jahrhunderts wichtige Fischereigerechtsame auf der Havel vergeben wurden, unterhalb von Potsdam bis zum Schwielowsee an das Kloster Lehnin, oberhalb an das Benediktinerinnen-