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kloster in Spandau, doch sind die Veräußemngen noch viel weiter gegangen. Kaiser Karl IV. hat die landesherrlichen Finanzen zu regeln versucht und dafür 1375 ein Landbuch d. h. eine Uebersicht über die Burgen, Städte und Dörfer der Mark, mit sorgfältiger Angabe ihres Umfanges und ihres Ertrages angelegt. So erfahren wir auch von dem Zustande in Potsdam. Es ist gewiß schon Beweis, wieviel zur Zeit unmittelbarer, landesherrlicher Verfügung entzogen war, wenn im Landbuch als Zubehör zur Burg Potsdam außer der Stadt, dem Kietz und der Potsdamer Heide nur das entlegene Dorf Kammerode im Westen vom Schwielowsee genannt wird. Andererseits waren dem Markgrafen hier, wo ihm im Burghauptmann ein fest besoldeter Beamter zu Gebot stand, manche Rechte erhalten geblieben, die ihm an anderen Orten schon entfremdet waren. Dahin gehört vor allem die Urbede, eine feste stehende Abgabe, die freilich aus unbekannten Gründen stark zurückgegangen war (von acht auf drei Mark), und zwei Drittel aus den Einkünften der Gerichtsbarkeit, die als Lehen vergeben war. Die Zölle waren verpachtet, der an der Fähre an den Rat, der Zoll am Stadttor an einen von Blumenhagen, nur der am Kietztor war in markgräflicher Verwaltung geblieben. Als Obereigentümer alles Bodens verlangte der Landesherr auch eine Abgabe von den Hofstellen, die allerdings auch eine recht niedrige Einnahme darstellte. Ferner wurden Abgaben für Holznutzung und Bienenwirtschaft in der Potsdamer Heide, auf dem linken Havelufer, erhoben. Sehr wichtig hätte das Wasserregal sein können, doch auch hier war im Laufe der Zeit sehr vieles veräußert worden. Kaufleute aus Berlin-Köln, Kirchen in Spandau, Köln und Fahrland hatten es an