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noch unbekannt, nach Ablauf ihres Amtsjahres wählten die Ratmannen selbst ihre Nachfolger und behielten in dem „neuen oder sitzendem Rate" noch als „der alte" Stimmrecht. Der Zeitpunkt des Wechsels hat geschwankt. Erst 1449 wird ein Bürgermeister erwähnt. Außer ihm wurden als seine „Mitherren" zur Führung der Geschäfte zwei Kämmerer für das Finanzwesen und ein Baumeister gewählt, dem hauptsächlich die Sorge für die Wege und die Brücken oblag. Abgesehen von der Nutzung einiger Liegenschaften bezogen die Ratmannen, wie es scheint bis zum Ende des 16. Jahrhunderts, keine Besoldung. Doch veranstalteten sie häufig Schmausereien auf Kosten des Stadtsäckels und Trinkgelage, die aus Gebühren und Strafgefällen bestritten wurden. Die Ratsstube wurde bisweilen auch bürgerlichen Gastereien und Tänzen eingeräumt, bisweilen tagten die Ratmannen, wenn es drinnen zu warm war, vor der Türe im Freien. Die „Stadtknechte" werden dann wohl unbequeme Lauscher verscheucht haben.
Das 1517 angelegte Stadtbuch gewährt uns einen guten Einblick in die vielseitige verwaltende, verordnende und richtende Tätigkeit des Rates. Vornehmlich Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und leichtere Strafsachen hatte er an sich genommen. Im übrigen war für die Rechtsprechung ein Schöffenkollegium vorhanden, das unter einem vom Landesherrn belehnten Richter stand, dem die Leitung des Prozesses und die Vollstreckung des Arteils oblag. Es war ein Gebot der Rechtssicherheit, wenn die Stadt suchte, dies Amt an sich zu bringen, das von seinem Inhaber meist nur als Einnahmequelle betrachtet wurde. So kaufte sie 1571
einen Anteil der erblich mit ihm belehnten Familie
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