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beanspruchen die meist in Bier zu entrichtenden Strafen, auch bei ungesittetem Betragen. So, wenn die Grobschmiede verbieten, in der Versammlung „ernstlichen Muts mit derFaust auf den Tisch zu schlagen". DieJnnungen sorgten in gleicher Weise für die Käufer wie für ihre Mitglieder. Sie hielten bei Strafe auf untadelige Arbeit, sie verboten auffälliges Anpreisen, die Zahl der Meister und Gesellen war beschränkt, Gleichheit und Brüderlichkeit Grundsatz. Slawen waren vom Eintritt in die Innung ausgeschlossen.
Wenn der Rat als Gemeindevertretung die Satzungen genehmigte und schützte, so tat er dies in dem seine ganze Tätigkeit beherrschenden Gedanken, jedem Bürger seinen Nahrungsspielraum sichern zu müssen. Man unterband die Konkurrenz des platten Landes und hinderte im Bereiche der Bannmeile Gewerbebetrieb, man legte den fremden Kaufleuten große Beschränkungen auf. Nur auf den Jahrmärkten zu Johannis (24. Juni) und Arsulä (21. Oktober) durften z. B. von Fremden Schuhe und Stiefel feilgeboten, nur dann Leder und Felle von ihnen eingekauft werden. Von den „Abendmärkten" am Sonnabend vor Weihnachten, Mariä Lichtmeß (2. Februar) und Palmarum, wurden sie zugunsten der einheimischen Schuhmacher ferngehalten. Oder es wurde Fremden der Einkauf von Eisen auf den Märkten erst gestattet, wenn sich die Potsdamer Schmiede am ersten Tage mit Eisen versehen hatten. So wurde eine durch Mangel an Material hervorgerufene Preissteigerung nach Möglichkeit vermieden. Den Käufer vor Übervorteilung zu schützen, half auch der Marktplatzzwang. Der Ländler stand unter aller Augen, und hatte dazu noch ein Stättegeld zu entrichten. Ein Marktmeister sorgte für Ordnung.