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haben, angesehene Bürger wegen ihres Fischergewerbes zu manchen persönlichen Diensten verpflichtet waren. Nur mit Mühe konnte die Stadt das Recht behaupten, auf den Landtagen vertreten zu sein; zur „Hauptstadt" mit einem eigenen Abgeordneten ist sie auch als Residenz nie emporgestiegen, sie blieb, ein Zeichen früherer Bedeutungslosigkeit, stets die siebente Stadt der „Sprache" Brandenburg.
Über Brandenburg erfuhr der Rat, wieviel Abgaben zu zahlen seien. Zu der schon erwähnten Urbede trat im 15. Jahrhundert eine indirekte Steuer, das Biergeld, im 16. Jahrhundert eine direkte, der Schoß; sie wurden von der Stadt umgelegt und nach Berlin in die Biergeldkasse und den Städtekasten abgeführt. Einen Teil des erhobenen Biergeldes behielt die Stadt für sich zurück, außerdem verlangte sie noch andere Steuern. Zu Martini (10. November) hatte jeder Bürger zwei Groschen zu zahlen, den sog. Märtensschoß, auch Bürgeroder Stadtgeld genannt. Man erhob auch Grundsteuer; von den Hausbesitzern ein „Fenstergeld", das rutenweise nach der Ausdehnung ihres Anwesens an der Straße bemessen wurde. Andere Einnahmequellen waren der Zoll an der Langen Brücke, der Nedlitzer Fähre, den Toren, Pachtzinsen von Grund und Boden, von Scharren und anderen Verkaufsständen. Die Fischer hatten für das Aufhängen des großen Garns an den Ricken (Stangen) den „Rickzins" zu entrichten. In Erbpacht ausgetan war die Badestube der Stadt. Der „Badstübner" besorgte nicht nur die warmen Bäder, er war auch Barbier, ließ zur Ader und spielte den Wundarzt. Mäßige Preise waren ihm zur Pflicht gemacht. Einen studierten Arzt scheint Potsdam im 16. Jahrhundert noch nicht besessen zu haben.