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und -Korn von der Stadt abtreten. Als Grundlage für die innere Ordnung des Stadtwesens, die manches zu wünschen übrig ließ, gab er am 25. Februar 1671 eine Stadt- und Kirchen-Ordnung, die an der hergebrachten Ratsverfassung nichts ändert, aber als Polizei- Ordnung in 26 Punkten einzelne Angelegenheiten ordnet und Mißbräuche abzuschaffen bestrebt ist. Brücken- und Mühlenwesen, Viehweide, Pferdehütung, Anstellung eines Feldhüters, Einschränkung der übergroßen Zahl von Gänsen, Instandhaltung von Dämmen, Läufern und Brunnen, Kontrolle der Fleisch-, Brod- und Bierpreise, Festsetzung des Tagelohnes (auf 6 Dreier nebst Essen und Trinken), Ausweisung arbeitsscheuen Volkes, Fischerei und Fischmarkt, Nachtwachdienst werden in bunter Folge behandelt. Die Kirchenordnung regelt Hochzeit, Taufe, Kirchgang, Begräbnis, Kirchhöfe, Gottesacker und Schulen. Neben der lutherischen Stadtkirche wurde 1672 auf dem Schloß auch eine reformierte Kirche eingerichtet, in der u. a. auch ein Türke und ein kurfürstlicher Mohr unter Patenschaft des Herrscherpaares getauft wurden.
So im Innern gebessert, konnte die Stadt erweitert werden. Schloß- und Stadtgraben werden 1673 nach Westen vorgeschoben bis ungefähr zum heutigen Kanallauf von der Kietzbrücke zur Eisemen Brücke. Der neue Graben beginnt an der heutigen Kellerbrücke, läuft westlich mit einem Absatz zum Nikolaussee, den er bis auf den sumpfigen Faulen See trocken legt, und biegt an der eisernen Brücke im rechten Winkel nach Süden um. Der alte Graben Joachims I. wird zugeschüttet und als Schusterstraße (Borkstraße) bebaut. Der neue Graben umfaßt im Osten die Burgstraße, im Westen die Kurfürstliche Freiheit und die Landwehr — Raum genug