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Geschichte der Stadt Potsdam / unter Mitwirkung von ... hrsg. von Julius Haeckel
Entstehung
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Beseitigung des unmittelbaren Einflusses des Kgl. Amtes auf die Stadt (1721), endlich die Unterstellung der Justiz unter das Kammergericht, erforderten notwendig eine Ver­mehrung des Magistrats und eine neue Stadtverfassung, die am 26. Oktober 1722 alsInstruktion, wonach das Justiz-, Stadt-, Kämmerey- und Polizey-Wesen der Alt- und Neustadt Potsdam verwaltet und eingerichtet werden soll", gegeben wurde. Die alte Ratsverfaffung wird aufgehoben. Ein Beamten-Magistrat tritt an Stelle des patricischen Rates.

Ein ordentliches Stadtgericht wird über alle Ein­wohner mit Ausnahme der Soldatesque (und ihrer Fa­milien), der Hofbedienten und Eximirten (Beamte und Adel) eingesetzt. Der erste Bürgermeister ist Stadtrichter, der zweite: sctusrius. Dazu drei Ratmänner als Schöppen. Der zweite Bürgermeister hat zugleich

die Aufsicht über das Polizeiwesen. Ein besonderer Kämmerer wird bestellt. Die Ratsherren unterstützen den zweiten Bürgermeister mit vier bestellten Stadt­verordneten auch in der Polizeiverwaltung. Sämmt- liche Ratsmitglieder versehen Assrfforenstellen bei den Gewerken, die unter schärfere Aufsicht gestellt werden. Die Gehälter werden bis zu der in Aussicht gestellten Aufbesserung der Kämmerei provisorisch sehr bescheiden festgesetzt. Der König verzichtet aber auf das juäicium Supremum, die ^/z an den Gerichtssporteln, die ganz für die Gehälter verwendet und in Bruchteilen verteilt werden. Dazu kommen die Zuschüsse des Königs und der Kämmerei.

Die ersten Magistratsmitglieder ernennt der König selbständig, spätere auf Wahl des Magistrats, der drei Personen für jede frei werdende Stelle zur Auswahl