Direktorium, das nach Berliner Muster reformiert wird, unterstellt. Das Magistratspersonal wird bis zum Tode des großen Königs aus 11, das Polizeipersonal auf 19 Köpfe vermehrt. Aber die Klagen, daß das Personal und die zum großen Teil auf schwankende Sporteleinnahmen angewiesenen Gehälter unzureichend seien, verstummen nicht. Eine 1776 vorgeschlagene Trennung von Justiz-, Polizei- und Kämmereiverwaltung tritt nicht ein. Der commisgarius loci leitet immer mehr die städtischen Angelegenheiten, berichtet häufig mündlich dem König und erhält von diesem mündliche Befehle. Denn, wie sein Vater, so Mmmerte sich auch Friedrich der Große um die Angelegenheiten der Stadt und seiner Bürger mit scharfem Auge und willigem Ohr. Und wie sein Vater von seinen langen Lieblingen, so nahm auch er (angeblich an der Bittschriftenlinde am Schloß) die Beschwerden und Bitten seiner Untertanen entgegen. An die Gerechtigkeitsliebe des Königs knüpft sich die unaustilgbare Sage von dem Windmüller bei Sanssouci, dessen angeblich störende Mühle der König gewaltsam entfernen gewollt, dessen freimütigen Hinweis auf das Kammergericht er aber beachtet habe. In Wahrheit hat der König die Mühle als malerischen Prospekt nicht missen gewollt und den Müller über Gebühr unterstützt. Die Vermengung mit dem bekannten Prozeß des Müllers Arnold in der Neumark hat dann die Sage veranlaßt.
Ein wichtiger Zweig der Polizei war damals die Überwachung der Versorgung mit Lebensmitteln, nicht nur nach der gesundheitlichen Seite, sondern, was heute dem freien Wettbewerb und der Gewerbefreiheit überlassen bleibt, auch nach der Seite der Preisbildung.