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Zur Abhülfe wurde 1787 die Aufhebung der Naturaleinquartierung, der Bau einer großen Kaseme für 1200 Mann vor dem Nauener Tor, die Belegung der alten Kasernen mit Kameradschaften zu einem beweibten und 4 unbeweibten Soldaten, die allgemeine Einführung der Servicesteuer vorgeschlagen. So geneigt der König auch anfangs war, eine Kaseme zu bauen, so drangen doch schließlich die Bedenkm der Bataillons-Kommandeure durch, die in den Kasemm gehässige Kerker erblickten, aus denen der Soldat möglichst entfliehen würde. Das Beispiel Potsdams als der ersten Garnison in allen Preußischen Staaten würde Erstaunen und Schrecken in der ganzen Armee verbreiten.
Nach dem Gutachten der Stabsoffiziere wurde denn auch in dem Regulativ vom 25. Juni 1787 nur einige Erleichterung gewährt. Der Bürger erhält die Freiheit, seine Einquartierung auszumieten; der König übernimmt den Schlaglohn des Holzes mit 7905 Talem, sowie den Unterhalt der Möbel und des Geschirres, Licht, Bettstroh und Waschkosten mit 13 44. 7. 6 Talern jährlich.
Bestehen blieb jedoch die Naturaleinquartierung, die nach wie vor den klemm Bürger als „Kasernenbürger" erscheinen ließ und in der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit hemmte. Bezeichnend ist auch jetzt noch, daß eine Stube nur dann „ordonnanzmäßig" ist, wenn vier Soldatm darin schlafen und auf ihren Wollrädern spinnen können.
Das Verhältnis der Militärgemeinde zur Zivilgemeinde zeigt am besten das Jahr 1778, als nach dem Ausmarsch der Gamison zum Bayrischen Erbfolgekrieg in Potsdam 1156 Soldaten-Weiber und 1228 -Kinder (in Berlin 5013+6575) zurückblieben. Die unter eigener Gerichtsbarkeit stehende Militärbevölkerung betrug