oder das Schauspielhaus, das die Stadt der Huld des freigebigen Königs verdankte, sonst im wesentlichen: Ausbau des Attikageschosses und der Hintergebäude an vielen Friedericianischen Häusern.
Noch werden nicht unerhebliche Mittel verbaut, aber die Arbeitslöhne sind sehr gestiegen, und das schon damals beklagte Submissionswesen gibt den zahlreichen, von den beiden vorigen Königen zum Teil fast zwangsweise angesiedelten, Bauhandwerkern nicht gleichmäßig Lohn und Verdienst. Unsolide Elemente drängen sich vor und schädigen das reelle Handwerk. Mancher Baugewerksmeister endet im Armenhause, das Friedrich Wilhelm II. bedeutend vergrößerte und mit eigmer Kirche versah.
Auch die Verhältnisse der n Stadtverwaltung konnte bei den kärglichen Einnahmen der Kämmerei, denen stets wachsende Bedürfnisse gegenüber standen, und bei dem fühlbaren Niedergange der Stadt nicht besser werden. Für das Magistratskollegium, das in keinem guten Ruf stand, wird ein Brand der Nikolaikirche 1795 zum Verhängnis. Der König sah selbst auf der Brandstelle mit höchstem Unwillen, wie die mangelhafte Einrichtung der kopflos geleiteten Feuerwehr mehrere Häuser am Markt dem Feuer nicht entreißen konnte und das Rathaus gefährdete. Der Polizeidirektor wird versetzt, der Polizeibürgermeister kassiert, das Kollegium einer Reform mit neuen Geschäftsinstruktionen unterworfen. Fast wichtiger war — und das wurde dankbar anerkannt —, daß der König durch Einrichtung einer Salarienkasse und einen jährlichen Zuschuß von 1970 Talern aus seiner Dispofitions- kasse die Gehälter der Magistratsmitglieder zwar nicht zu glänzenden machte, aber von dem unsichern Aufbau auf die schwankenden Sportelanteile befreite, den Beamten