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Bonsery, ein der französischen Sprache mächtiger und gewandter Mann, leistete als Unterhändler wichtige Dienste. Wie in anderen Städten, so bemühte man sich auch in Potsdam, vielleicht zu sehr, den Franzosen entgegen zu kommen, erreichte aber dadurch vielleicht eine glimpflichere Behandlung. Der Magistrat nannte sich den französischen Behörden gegenüber „municipalite". Die Franzosen gaben auch den Anstoß zur Ausführung des schon vorbereiteten Planes, die Häuser in den einzelnen Straßen zu numerieren, während bisher nach den Nummern des Hypothekenbuches durch die ganze Stadt gezählt worden war. Eine Aufforderung an die Bürger, dem Wunsche des französischen Kaisers entsprechend, eine Nationalgarde zu bilden, hatte jedoch keinen Erfolg. Nur ein einziger Bürger erklärte sich bereit. Dafür mußten aber die Bürger gemeinschaftlich mit den französischen Soldaten anstrengenden Wachtdienst üben, den sie nach Abzug der Franzosen (Dezember 1808) bis zur Rückkehr der Preußischen Garnison (April 1810) unter schweren persönlichen Opfern allein übernahmen, wie auch früher in Kriegs- und Mobilmachungs-Zeiten.
Kaum hatten die Franzosen die ausgesogene und verarmte Stadt verlassen, so wurde die Städte-Ordnung vom 19. November 1808 eingeführt, eine der großen Reformen des Freiherrn von Stein, die den niedergeschmetterten Staat wieder aufrichten sollten. An Stelle der auf die einzelne Stadt zugeschnittenen Stadtordnung, wie sie für Potsdam die Reglements von 1722, 1737, 1795 darstellten, trat jetzt eine gleichmäßig für die ganze Monarchie erlassene Ordnung, ein Zeichen, daß der Staatsgedanke den einzelnen Städten gegenüber durchgedrungen
war. Der Stadtbürger war zum Staatsbürger geworden.