123
günstigen Lage, dm Ertrag städtischer Forsten und sonstiger Ländereim als ständigen Einnahmepostm in seinen Laushaltsplan einzustellen. (Wegen der Falkenrehder Rente stehe Seite 112). Im übrigen waren die städtischen Behörden genötigt, durch Einführung neuer Steuern dem steigenden Einnahmebedürsnis der Kämmereikasse zu genügen. Die finanzielle Bedrängnis der ersten Jahrzehnte nach den Kriegen spiegelt sich in den mannigfachen Besteuerungsvorschlägm der Stadtverordneten wieder. Man versuchte, Malz, Bier, Lolz und Torf zu besteuern, eine Lustbarkeitssteuer, eine Laussteuer nach der Fenster- zahl, 1829 sogar „eine verhältnißmäßige Abgabe auf sämtliches Feuerungsmaterial zur Bestreitung des dringendsten Bedürfnisses" einzuführen. Doch verhielt sich die Regierung allen diesen Vorschlägen gegenüber ablehnend. Eine Hundesteuer und eine Nachtigallensteuer wurden, trotz des Widerstandes des Magistrats, schließlich gmehmigt.
Da sich der Ertrag der. altm Accise (siehe Seite 97) immer mehr als unzureichend erwies, so hatte Potsdam — als die erste der märkischen Städte — eine direkte Kommunalsteuer mit starker Progression eingeführt (siehe Seite 114). Nachdem das Gesetz vom 30. 5. 1820 den preußischen Städtm die Erhebung einer indirekten Steuer als Zuschlag zu der staatlichen „Mahl- und Schlachtsteuer" freigestellt hatte, schlug der Magistrat 1821 den Stadtverordneten die Einführung einer solchen Steuer vor. Auf Grund vielfacher schwieriger Verhandlungen beschlossen die Stadtverordnetm am 26. 11. 1829 end- giltig nach dem Vorschläge des Magistrats einen Zuschlag von 50 %.
Aber den vermehrten Ansprüchen der Steuerkasse waren die finanziellen Kräfte der Bürger vorerst nicht